One compromise fits all? Frauen und Männer im Arbeitsschutz
Der Arbeitgeber hat „eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben“, heißt es in Paragraph 3 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Was danach folgt, sind präzisierende Verordnungen, noch weiter präzisierende technische Regeln und viele begleitende Publikationen der Unfallversicherungsträger. Kaum zu finden: eine Spezifizierung des Beschäftigten-Begriffs, der beispielsweise auf Unterschiede zwischen den Geschlechtern hinweist. Damit […]
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