Bunte Illustration zum Arbeitsschutzausschuss mit der Überschrift „Willkommen zur ASA – Wer fehlt an Ihrem Tisch?“ sowie gezeichneten beteiligten Rollen wie Unternehmer, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsrat, Werksarzt und Mitarbeitende.

ASA – Wer fehlt an Ihrem Tisch?

Geschrieben von: Anja Riederer | Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist keine Kür, sondern Pflicht. Er ist gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dazu verpflichtet, einen ASA einzurichten und ihn mindestens vierteljährlich tagen zu lassen.

Das Gesetz benennt die Pflichtmitglieder eindeutig:

Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter,
zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder,
Betriebsärzten,
Fachkräften für Arbeitssicherheit und
Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII

Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.

Doch was das Gesetz vorschreibt und was im betrieblichen Alltag tatsächlich gelebt wird, sind häufig zwei verschiedene Dinge. Nicht immer sind alle gesetzlich erforderlichen Personen und deren Perspektiven am Tisch vertreten. Und genau dort beginnt der ASA seine Wirksamkeit zu verlieren.  

Szenario aus der Praxis

Montagmorgen, 08:30 Uhr. Besprechungsraum 3A. Ein Bereich meldet steigende Fehlzeiten. Die Krankmeldungen sind in den letzten drei Monaten kontinuierlich gestiegen. In Mitarbeitergesprächen berichten mehrere von Erschöpfung, Konzentrationsproblemen und ständigem Zeitdruck. Die Fluktuation nimmt zu. Im ASA wird diskutiert: „Wir sollten vielleicht ein Zeitmanagement-Seminar anbieten.“„Oder einen Gesundheitstag organisieren.“

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit weist auf die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen hin. Die Führungskraft nickt. Der Betriebsrat ergänzt, dass es vermehrt Konflikte im Team gibt. Blicke schweifen durch den Raum. Der Arbeitsmediziner fehlt am Tisch. Dabei könnte er die arbeitsmedizinischen Zusammenhänge aufzeigen. Welche Erkrankungen entstehen unter solchen Belastungen? Welche Erkenntnisse liefern die Vorsorgen bei ähnlichen Belastungsmustern? Welche Maßnahmen greifen wirklich, d. h. welche Maßnahmen beseitigen die Ursachen auf struktureller Ebenestatt nur die Symptome zu behandeln?

Doch der Arbeitsmediziner ist nur ein Beispiel. Jede Person im ASA bringt eine einzigartige Perspektive mit. Der Sicherheitsbeauftragte beispielsweise kennt die Realität an den Arbeitsplätzen aus erster Hand. Er sieht, was in Berichten oft unsichtbar bleibt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit verbindet technisches Fachwissen mit rechtlichen Anforderungen. Der Betriebsrat wiederum trägt die Stimme der Beschäftigten in den Raum. Fehlt eine dieser Perspektiven, entstehen blinde Flecken und blinde Flecken, die zu Lösungen führen, die am eigentlichen Problem vorbeigehen.

Wirksamer Arbeitsschutz entsteht durch diese Vielfalt.

Daraus ergibt sich eine zentrale Frage – nicht nur für dieses Szenario, sondern für jede ASA: „Wer fehlt an Ihrem Tisch?“


Drei Impulse für mehr Wirksamkeit

Die folgenden drei Impulse helfen dabei, die Teilnahme der gesetzlich geforderten Personen aktiv zu sichern und den ASA damit auf eine wirksame Grundlage zu stellen.

Impuls 1: Einladen – bewusst und verbindlich

Eine Einladung ist mehr als nur ein Kalendereintrag. Sie signalisiert: Deine Perspektive ist gefragt. Deine Anwesenheit hat Bedeutung.

Fragen, die helfen: Werden alle gesetzlich geforderten Teilnehmer aktiv und persönlich eingeladen oder erfolgt die Einladung als automatische Serienmail?Erhalten sie die Einladung mit ausreichend Vorlauf, um den Termin zu priorisieren? Ist das Ziel der Sitzung klar kommuniziert, sodass jeder versteht, warum seine Teilnahme relevant ist?

→ Eine verbindliche Einladung ist der erste Schritt zu einem verbindlichen Gremium.

Impuls 2: Ermöglichen – Teilnahme organisatorisch sichern

Wer teilnehmen soll, muss auch teilnehmen können. Fehlende Freistellung, ungünstige Terminzeiten oder fehlende digitale Alternativen sind keine Kleinigkeiten. Sie entscheiden darüber, wessen Stimme im ASA gehört wird.

Fragen, die helfen: Sind die Teilnehmenden für den ASA-Termin offiziell freigestellt? Ist der Termin so gelegt, dass er für alle realistisch wahrnehmbar ist? Gibt es Personen, die regelmäßig fehlen und liegt das am Format? Würde ein hybrides Format die Teilnahme erhöhen?

→ Teilnahme entsteht nicht von selbst. Sie muss aktiv ermöglicht werden.

Impuls 3: Einbinden – Teilnahme als wertvoll erleben lassen

Wer wiederholt erlebt, dass seine Perspektive keinen Einfluss hat, priorisiert den ASA irgendwann nicht mehr. Echte Einbindung bedeutet, dass jede Stimme gehört wird und eine sichtbare Wirkung hat.

Fragen, die helfen: Kommen alle Anwesenden tatsächlich zu Wort? Werden Beiträge aufgegriffen und in Entscheidungen einbezogen? Erleben die Teilnehmenden, dass ihre Anwesenheit einen Unterschied macht? Wird bei der nächsten Sitzung auf Beschlüsse und Ergebnisse zurückgeblickt?

→ Wer erlebt, dass seine Stimme zählt, kommt wieder.

Fazit: Ein ASA, bei dem alle gesetzlich geforderten Perspektiven am Tisch vertreten sind und aktiv eingebunden werden, ist mehr als nur ein erfüllter Pflichttermin. Es ist ein Gremium, das echte Wirkung auf die Sicherheit, Gesundheit und Qualität von Entscheidungen entfaltet.

Der Arbeitsschutz wird so vom formalen Muss zu einem strategischen Instrument. Der erste Schritt zu mehr Wirksamkeit beginnt bereits vor der Sitzung mit der einfachen Frage: „Wer fehlt an Ihrem Tisch?“

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