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Bildschirmarbeit ist längst kein Nischenthema klassischer Büroarbeitsplätze mehr. Computer, Notebook, Tablet und Smartphone prägen heute nahezu alle Unternehmensbereiche – von der Verwaltung über die Produktion bis zum Außendienst. Deshalb verändern sich auch die Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Neben klassischen ergonomischen Fragen rücken Bewegungsmangel, psychische Belastungen, digitale Arbeitsorganisation und die besonderen Bedingungen mobiler Arbeit in den Fokus.Was das Regelwerk fordert
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Arbeitgeber sämtliche Gefährdungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Das gilt auch für die mit der Bildschirmarbeit verbundenen Gefährdungen. Diese werden jedoch häufig nicht ausreichend ernst genommen, sondern vielmehr unterschätzt. Das kann dazu führen, dass online verfügbare Mustergefährdungsbeurteilungen lediglich per Copy-and-paste übernommen werden – ohne dass sich jemand eingehend mit den tatsächlichen Tätigkeiten und den daraus möglicherweise entstehenden Gesundheitsrisiken auseinandersetzt. Konkretisiert werden die Anforderungen des ArbSchG insbesondere durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Deren Anhang 6 enthält spezifische Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze: Sie müssen unter Beachtung ergonomischer Grundsätze eingerichtet und betrieben werden. Außerdem sind wechselnde Arbeitshaltungen und Bewegungen zu ermöglichen. Die Bildschirmarbeit soll darüber hinaus durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden. Eine besondere Bedeutung hat inzwischen die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A6 „Bildschirmarbeit“. Sie konkretisiert seit Juli 2024 die Anforderungen der ArbStättV und berücksichtigt neben stationären Arbeitsplätzen auch tragbare Bildschirmgeräte wie Notebooks, Tablets und Smartphones. Behandelt werden unter anderem Bildschirmgestaltung, Sehabstand, Beleuchtung, Körperhaltung, Bewegungsmöglichkeiten und Unterweisung. Auch psychische und organisatorische Aspekte der Bildschirmarbeit werden berücksichtigt. Wichtig zu wissen: Auf mobile Arbeit zu Hause oder unterwegs finden die ArbStättV und damit die ASR A6 grundsätzlich keine unmittelbare Anwendung. Die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes gelten jedoch weiterhin.Orientierung für die betriebliche Praxis
Für die betriebliche Praxis – sowohl im Büro als auch bei mobiler Arbeit im Homeoffice – bietet die DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“ eine wichtige Orientierung. Die DGUV beschreibt darin sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische, ergonomische und arbeitspsychologische Anforderungen. Außerdem zeigt sie Wege auf, wie die Schutzziele der Arbeitsstättenverordnung in der betrieblichen Praxis umgesetzt werden können.Die Belastungen sind vielfältiger als angenommen
Die körperlichen Gefährdungen der Bildschirmarbeit gelten inzwischen als Klassiker: Beschwerden des Muskel-Skelett-Systems, statische Körperhaltungen, Bewegungsmangel und Belastungen der Augen stehen dabei besonders im Vordergrund. Doch Bildschirmarbeit ist keineswegs ausschließlich ein ergonomisches Thema. Auch eine hohe Informationsdichte, ständige Erreichbarkeit, häufige Unterbrechungen, Zeitdruck und eine unzureichende digitale Arbeitsorganisation können psychisch belastend wirken.Mobile Arbeit: Arbeitsschutz ohne festen Arbeitsplatz
Noch anspruchsvoller wird die Situation bei mobiler Arbeit. Anders als bei einem fest eingerichteten Telearbeitsplatz ist der Arbeitgeber hier nicht mit einem dauerhaft definierten Arbeitsplatz konfrontiert. Mobile Arbeit kann zu Hause, im Hotel, im Zug oder an anderen wechselnden Orten stattfinden. Die Schutzregelungen des ArbSchG und des Arbeitszeitgesetzes gelten auch für mobile Arbeit. Konkrete Vorgaben zur praktischen Erreichung der Schutzziele, wie sie die ArbStättV und die ASR A6 für Arbeitsstätten enthalten, fehlen hier jedoch weitgehend. Dabei ist nicht nur die ergonomische Qualität mobiler Bildschirmarbeit problematisch. Das Notebook am Küchentisch oder die längere Arbeit am Smartphone lassen sich nicht ohne Weiteres mit einem professionell eingerichteten Büroarbeitsplatz gleichsetzen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat 2026 zudem den DGUV Grundsatz 315-410 „Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente in Deutschland“ überarbeitet.Ergonomiekompetenz statt Küchentisch-Provisorium
Zurück zum Küchentisch: Unterweisungen, Checklisten und freiwillige Fotodokumentationen des heimischen Arbeitsplatzes können erste Ansatzpunkte sein. Organisatorische Maßnahmen, die zu einer häufigeren Nutzung des wahrscheinlich ergonomischeren Arbeitsumfelds im Büro führen sollen, kommen dagegen vielerorts nur langsam in Gang. Montags und freitags sind deutsche Büroetagen teilweise wie ausgestorben. Beschäftigten sollte deshalb in jedem Fall eine fundierte Ergonomiekompetenz vermittelt werden. Sie sollten wissen, wie Bildschirm, Tisch, Stuhl und Eingabegeräte individuell einzustellen sind, wann Haltungswechsel sinnvoll sind und wie sich mobile Arbeit ergonomischer gestalten lässt. Führungskräfte müssen zugleich Arbeitsmengen, Erreichbarkeit und Kommunikationsstrukturen im Blick behalten. Denn gute Bildschirmarbeit entsteht nicht allein durch die richtige Ausstattung, sondern ebenso durch eine gesundheitsgerechte Arbeitsorganisation.Vom Zollstock zur Beratung
Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit verlagert sich bei der Bildschirmarbeit bereits seit Jahren: weg von der reinen Kontrollinstanz mit Zollstock, hin zur beratenden Institution für die Gestaltung moderner Arbeit. Angesichts alternder Belegschaften und der gleichzeitig rasanten Veränderungen durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz ist ein ganzheitlicher Ansatz notwendig. Nur so lassen sich die physischen und psychischen Folgen der neuen Arbeitswelt zumindest abfedern und die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten langfristig erhalten.Gesunde Büroarbeit live erleben
Wie moderne Büroarbeit ergonomisch, sicher und gesund gestaltet werden kann, erleben Interessierte in der Live Experience Area Büro auf der ARBEITSSCHUTZ AKTUELL 2026. Vom 20. bis 22. Oktober können Besucherinnen und Besucher in Stuttgart konkrete Lösungen für Ergonomie, mentale Gesundheit, New Work und Prävention direkt im Anwendungskontext kennenlernen. Jetzt Ticket sichern und Arbeitsschutz im modernen Büroalltag live erleben.Gesunde Bildschirmarbeit live erleben auf der ARBEITSSCHUTZ AKTUELL 2026
Wie lassen sich Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch gestalten, psychische Belastungen reduzieren und hybride Arbeitswelten sicher organisieren? In der Live Experience Area Büro erleben Sie vom 20. bis 22. Oktober 2026 in Stuttgart konkrete Lösungen für gesunde, sichere und moderne Arbeitswelten.