Ein Bildschirmarbeitsplatz ist heute in nahezu jedem Unternehmen ein zentraler Arbeitsort. Verwaltung, Produktion, Logistik, Einkauf, Personal, Planung und Führung arbeiten zunehmend digital. Damit steigt auch die Verantwortung, Bildschirmarbeit sicher, gesund und ergonomisch zu gestalten.
Wer einen Bildschirmarbeitsplatz richtig einrichten möchte, muss mehr beachten als Bürostuhl, Monitor und Schreibtisch. Entscheidend sind das Zusammenspiel aus Arbeitsmitteln, Licht, Raum, Software, Arbeitsorganisation, Pausen und individueller Belastung. Die Arbeitsstättenverordnung regelt Bildschirmarbeit inzwischen als Teil der Anforderungen an Arbeitsstätten. Die ASR A6 konkretisiert diese Anforderungen für Bildschirmarbeit und Telearbeitsplätze.
Welche Risiken und Herausforderungen gibt es beim Bildschirmarbeitsplatz?
Typische Risiken sind:
- Nackenverspannungen durch zu hoch, zu niedrig oder seitlich platzierte Monitore
- Rückenschmerzen durch falsche Sitzhöhe, fehlende Rückenunterstützung oder zu wenig Bewegung
- Schulter und Arm Beschwerden durch ungünstige Tastatur und Mausposition
- Augenbelastung durch Blendung, Reflexionen, zu kleine Schrift oder falschen Sehabstand
- Konzentrationsprobleme durch Lärm, schlechte Beleuchtung oder ungeeignete Software
- Stress durch permanente Erreichbarkeit, hohe Informationsdichte und fehlende Pausen
- Sicherheitsrisiken durch provisorische Arbeitsplätze im Homeoffice oder an mobilen Arbeitsplätzen
In der Praxis liegt die Herausforderung oft nicht im fehlenden Wissen, sondern in der konsequenten Umsetzung. Viele Bürostühle sind verstellbar, werden aber nicht richtig eingestellt. Monitore lassen sich anpassen, stehen aber trotzdem zu niedrig. Unterweisungen finden statt, werden aber nicht mit konkreten Arbeitsplatzchecks verbunden.
Wie lässt sich ein Bildschirmarbeitsplatz in der Praxis richtig einrichten?
1. Bürostuhl richtig einstellen
Der Bürostuhl sollte so eingestellt sein, dass beide Füße sicher auf dem Boden stehen und Ober und Unterschenkel ungefähr einen rechten Winkel bilden. Die Rückenlehne sollte den Rücken stützen und dynamisches Sitzen ermöglichen. Armlehnen können entlasten, wenn sie zur Tischhöhe passen und die Schultern nicht hochziehen.
2. Schreibtisch und Arbeitsfläche passend wählen
Die Arbeitsfläche muss ausreichend groß sein, damit Bildschirm, Tastatur, Maus, Dokumente und weitere Arbeitsmittel sinnvoll angeordnet werden können. Häufig wird für klassische Büroarbeit eine Arbeitsfläche von etwa 160 cm x 80 cm als Orientierungswert genutzt. Wichtiger als die reine Größe ist jedoch, dass die Tätigkeit ohne Zwangshaltung möglich ist.
3. Monitor richtig positionieren
Der Bildschirm sollte frontal vor dem Nutzer stehen. Der Abstand liegt häufig etwa im Bereich einer Armlänge, abhängig von Bildschirmgröße, Auflösung und Sehvermögen. Die oberste Bildschirmzeile sollte etwa auf Augenhöhe oder leicht darunter liegen. Dadurch bleibt der Nacken entspannter.
Bei zwei Monitoren gilt: Der Hauptbildschirm steht zentral. Wird ein zweiter Bildschirm gleich häufig genutzt, sollten beide leicht angewinkelt nebeneinander stehen. Bei selten genutzten Zweitmonitoren kann dieser seitlich angeordnet werden.
4. Tastatur und Maus ergonomisch platzieren
Tastatur und Maus sollten nah am Körper liegen. Die Unterarme liegen entspannt auf oder schweben locker über der Arbeitsfläche. Handgelenke sollten möglichst gerade bleiben. Für Beschäftigte mit häufigen Mausbewegungen können vertikale Mäuse, Trackballs oder wechselnde Eingabegeräte sinnvoll sein.
5. Beleuchtung und Blendung prüfen
Licht ist ein zentraler Faktor bei Bildschirmarbeit. Blendungen durch Fenster, Reflexionen auf dem Monitor oder zu starke Kontraste belasten die Augen. Bildschirme sollten möglichst seitlich zum Fenster stehen. Sonnenschutz, passende Beleuchtung und entspiegelte Oberflächen helfen, Sehbelastungen zu reduzieren.
6. Bewegung in den Arbeitsalltag integrieren
Ein richtig eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz ersetzt keine Bewegung. Sinnvoll sind Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Gehen. Kurze Bewegungsimpulse, Stehbesprechungen, Druckerwege, Treppen und bewusste Mikropausen können Belastungen reduzieren.
7. Software und Arbeitsorganisation berücksichtigen
Ergonomie endet nicht bei Möbeln. Auch Software, Informationsdichte, Bedienlogik, Bildschirmaufteilung, Benachrichtigungen und Arbeitsunterbrechungen beeinflussen Belastung. Die Arbeitsstättenverordnung berücksichtigt deshalb neben technischen Anforderungen auch Softwaregestaltung und Arbeitsorganisation.
Bildschirmarbeitsplatz, Ergonomie und gesunde Arbeit auf der ARBEITSSCHUTZ AKTUELL 2026
Auf der ARBEITSSCHUTZ AKTUELL 2026 vom 20. bis 22. Oktober 2026 in Stuttgart stehen Lösungen für sichere und gesunde Arbeitswelten im Mittelpunkt. Das Thema Bildschirmarbeitsplatz richtig einrichten passt besonders zur LEA Büro, in der Ergonomie, mentale Gesundheit, New Work und Alltagsschutz praxisnah erlebbar werden.
Häufige Fragen
Wie richte ich einen Bildschirmarbeitsplatz richtig ein?
Ein Bildschirmarbeitsplatz ist richtig eingerichtet, wenn Stuhl, Tisch, Monitor, Tastatur, Maus, Beleuchtung, Arbeitsmittel und Arbeitsorganisation zur Tätigkeit passen. Wichtig sind eine entspannte Sitzhaltung, ein frontal platzierter Monitor, ausreichend Bewegungsfläche, blendfreies Licht und regelmäßige Bewegung.
Wie hoch sollte der Monitor am Bildschirmarbeitsplatz stehen?
Die oberste Bildschirmzeile sollte etwa auf Augenhöhe oder leicht darunter liegen. Der Bildschirm steht frontal vor dem Nutzer. So bleiben Kopf und Nacken in einer möglichst natürlichen Haltung.
Wie weit sollte der Bildschirm entfernt sein?
Der Abstand liegt häufig etwa im Bereich einer Armlänge. Er hängt von Bildschirmgröße, Auflösung, Schriftgröße und Sehvermögen ab. Entscheidend ist, dass Inhalte ohne Vorbeugen und ohne angestrengtes Sehen erkennbar sind.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeit?
Der Arbeitgeber muss Bildschirmarbeitsplätze sicher und gesund gestalten, Gefährdungen beurteilen, Beschäftigte unterweisen und bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Relevante Grundlagen sind unter anderem ArbSchG, ArbStättV, ASR A6 und ArbMedVV.