Teilnehmer eines Erste-Hilfe-Kurses üben die Herzdruckmassage an einer Reanimationspuppe, im Vordergrund liegt ein geöffneter Trainings-Defibrillator (AED) bereit.

Erste Hilfe und Rettung im Arbeitsschutz

Pflichten, Vorgaben & Sicherheitsmaßnahmen für Unternehmen

Erste Hilfe und Rettung sind zentrale Bestandteile eines funktionierenden Arbeitsschutzes. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Beschäftigte im Notfall schnell und wirksam versorgt werden können. Diese Seite klärt ohne Produktverkauf über die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen, DGUV-Regeln und organisatorischen Pflichten auf.

Warum Erste Hilfe und Rettung im Unternehmen unverzichtbar sind

Notfälle wie Verletzungen, Unfälle oder medizinische Akutsituationen erfordern schnelle Erstmaßnahmen. Eine gut strukturierte Erste-Hilfe-Organisation schützt Beschäftigte und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben der DGUV.

Wesentliche Ziele:

- schnelle Versorgung von Verletzten

- klare Abläufe für Rettung & Notrufe

- geschulte Ersthelfer im Betrieb

- vollständige Erste-Hilfe-Ausstattung

Gesetzliche Grundlagen im Arbeitsschutz

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen für Erste Hilfe und Rettung bereitzustellen – inklusive Ausstattung, Informationen und geeigneter Organisation.

 

DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention

Die DGUV verpflichtet Unternehmen u. a. zu:

  • ausreichender Anzahl ausgebildeter Ersthelfer
  • funktionsfähiger Erste-Hilfe-Ausstattung
  • Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
  • regelmäßiger Unterweisung aller Beschäftigten

ASR A2.3 – Erste-Hilfe-Räume & Rettungsorganisation

Die Technische Regel konkretisiert Anforderungen zur:

  • Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material
  • Kennzeichnung & Erreichbarkeit
  • Festlegung von Rettungswegen
  • Organisation im Notfall

Elemente einer wirksamen Erste-Hilfe- und Rettungsorganisation

1. Ersthelfer im Unternehmen

Je nach Betriebsgröße müssen Ersthelfer über anerkannte Organisationen wie die Johanniter-Unfall-Hilfe oder die ASB Arbeiter-Samariter-Bund ausgebildet sein.

 

2. Erste-Hilfe-Ausstattung

Das umfasst u. a.:

  • gut erreichbare Erste-Hilfe-Koffer
  • Notfallpläne & Rettungsinformationen
  • Meldeeinrichtungen (Telefon/Notrufsysteme)

3. Rettungswege und Notfallabläufe

Rettungswege müssen:

  • frei zugänglich sein,
  • klar gekennzeichnet,
  • regelmäßig geprüft werden.

4. Unterweisung und Information

Beschäftigte sollten wissen:

  • wo Erste-Hilfe-Material zu finden ist,
  • wer Ersthelfer ist,
  • wie sie sich im Notfall verhalten.

Best Practices für Unternehmen

  • Gefährdungsbeurteilung regelmäßig aktualisieren
  • Unterweisungen mindestens jährlich durchführen
  • Erste-Hilfe-Material dokumentiert prüfen
  • Rettungswege und Notfallpläne sichtbar aushängen
  • Zusammenarbeit mit Rettungsdiensten und anerkannter Ausbildungsträger

Häufige Fragen

Die ARBEITSSCHUTZ AKTUELL richtet sich an Fachleute und Entscheidungsträger im Bereich Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Dazu gehören Arbeitsschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure, Personalverantwortliche und alle, die an aktuellen Entwicklungen und Lösungen im Bereich Arbeitssicherheit interessiert sind.

Die ARBEITSSCHUTZ AKTUELL findet im zweijährigen Turnus in der Messehalle 1 in Stuttgart statt.

Nächste Veranstaltung: 20. bis 22. Oktober 2026