Exoskelette erfahren seit einigen Jahren einen enormen medialen Hype im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Während sich einige Hersteller inzwischen tatsächlich etabliert haben, stecken andere noch in den Gründungsphasen auf Start-up-Niveau. Auf Messen ist der Andrang auf den Exoskelett-Ständen groß, in der Praxis ist der Einsatz noch überschaubar. Setzt sich das Thema also breit durch oder bleibt es für manche ein Nice-to-Have?
Exoskelette versprechen insbesondere in Branchen mit körperlich belastenden Tätigkeiten wie Industrie, Logistik, Bau oder Pflege, Beschäftigte gezielt zu entlasten, Muskel-Skelett-Erkrankungen vorzubeugen und die Leistungsfähigkeit auch bei anspruchsvollen Arbeiten zu erhalten. Damit könnten sie sich von einer technologischen Vision aus dem militärischen Einsatzbereich hin zu einem praktischen Instrument moderner Prävention entwickeln.
Passive und aktive Exoskelette im Vergleich
Grundsätzlich wird zwischen passiven und aktiven Exoskeletten unterschieden. Passive Exoskelette arbeiten ohne externe Energiezufuhr. Sie nutzen mechanische Elemente wie Federn, Seilzüge oder Gelenkmechaniken, um Kräfte umzuleiten oder bestimmte Körperhaltungen zu unterstützen. Typische Einsatzbereiche sind Überkopfarbeiten, das Halten von Werkzeugen oder repetitive Hebetätigkeiten mit moderaten Lasten. Ihr Vorteil liegt in der vergleichsweise einfachen Technik, dem geringen Gewicht und der hohen Robustheit.
Aktive Exoskelette hingegen verfügen über elektrische oder pneumatische Antriebe, Sensorik und Steuerungssysteme. Sie erkennen Bewegungen und unterstützen diese aktiv durch zusätzliche Kraft. Dadurch können auch schwere Lasten bewegt oder stark belastende Tätigkeiten deutlich reduziert werden. Gleichzeitig steigen jedoch Komplexität, Kosten und Anforderungen an Wartung und Qualifikation.
Chancen und Herausforderungen im betrieblichen Einsatz
Im betrieblichen Arbeitsschutz können Exoskelette Teil eines ganzheitlichen Präventionskonzepts sein, insbesondere dort, wo technische oder organisatorische Maßnahmen zur Lastreduzierung an ihre Grenzen stoßen. Exoskelette ersetzen dabei keine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, sondern ergänzen sie. Richtig eingesetzt, können sie Ausfallzeiten senken, die Beschäftigungsfähigkeit älterer Mitarbeitender verlängern und die Attraktivität körperlich anspruchsvoller Arbeitsplätze erhöhen.
Mit dem Einsatz von Exoskeletten sind jedoch auch Herausforderungen verbunden. Eine zentrale Frage ist die individuelle Anpassung: Körpergröße, Bewegungsabläufe und Tätigkeitsprofile variieren stark, sodass nicht jedes System für jede Person und jeden Arbeitsplatz geeignet ist. Hinzu kommen Aspekte der Akzeptanz. Beschäftigte müssen den Nutzen klar erkennen und dürfen das Exoskelett nicht als Kontroll- oder Leistungssteigerungsinstrument empfinden. Schulung, Einbindung und transparente Kommunikation sind daher entscheidend. Auch arbeitsschutzrechtlich bestehen Klärungsbedarfe, etwa hinsichtlich Gefährdungsbeurteilung, Tragezeiten, Wechselwirkungen mit persönlicher Schutzausrüstung oder möglicher Fehlbelastungen durch falsche Nutzung
Bewertung und rechtlicher Rahmen: Die Rolle der DGUV
Exoskelette im Arbeitsschutz stehen damit exemplarisch für den Wandel von Prävention, auch wenn sie sich am Ende doch nicht flächendeckend durchsetzen: weg von rein reaktiven Maßnahmen hin zu technikgestützter, individualisierter Unterstützung. Ihr erfolgreicher Einsatz erfordert jedoch nicht nur innovative Technik, sondern auch klare Regeln, betriebliche Verantwortung und eine konsequente Einbettung in bestehende Arbeitsschutzstrukturen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) steht dem Einsatz von Exoskeletten grundsätzlich positiv gegenüber: „Exoskelette stellen eine neue Möglichkeit der Prävention als personengebundene Maßnahme dar. Sie können an Arbeitsplätzen eine Verringerung der körperlichen Belastung bewirken.“ Allerdings solle für jeden Arbeitsplatz geprüft werden, ob ein Exoskelett zu einer nachhaltigen Reduktion der Belastung führt und welches Exoskelett für den jeweiligen Anwendungsfall am besten geeignet ist. Die DGUV meint, dass hierfür eine Eignungsbewertung von Exoskeletten notwendig sei. Sie stellt mit der DGUV Information 208-062 „Mensch und Arbeitsplatz – Auswahl und Einsatz von Exoskeletten“ Unternehmen, die einen betrieblichen Einsatz von Exoskeletten planen, selbst eine Grundlage zur Bewertung dieser Systeme zur Verfügung. Darin wird eine Schritt-für-Schritt-Anweisung beschrieben und um Checklisten, Leitfragen, Diagramme und Handlungsempfehlungen ergänzt. Ein Download dieser Publikation ist unter https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/5103/mensch-und-arbeitsplatz-auswahl-und-einsatz-von-exoskeletten möglich.