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Fit für den Verkehr – besonders bei der Arbeit

Die BG Verkehr ist die zuständige Berufsgenossenschaft für die Wirtschaftszweige Verkehrswirtschaft, Postlogistik und Telekommunikation. In diesen Branchen sind besonders viele Beschäftigte auf den Straßen unterwegs und die Statistiken der BG Verkehr lassen sich im Hinblick auf die Verkehrssicherheit im Arbeitsschutz durchaus auf allgemeine Tendenzen übertragen. Das heißt jedoch nicht, dass andere Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nichts mit dem Thema zu tun haben – zumal Wegeunfälle von und zur Arbeit bei allen Beschäftigten unter die Versicherung fallen können.

Kürzlich verkündete die BG Verkehr, dass die meldepflichtigen Arbeitsunfälle um 10,1 Prozent auf 59.856 und damit erstmals in den vergangenen 15 Jahren unter die Marke von 60.000 sanken. Die Zahl der Wegeunfälle verringerte sich um 13,1 Prozent auf 6.589. Auch bei den schwersten Unfällen sei eine sinkende Entwicklung zu verzeichnen. Die Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle im Jahr 2024 sank von 88 auf 73.

Das ist eine positive Entwicklung, die allerdings nicht darüber hinwegtäuschen mag, dass Prävention aus reiner Arbeitsschutzsicht im öffentlichen Straßenverkehr an ihre Grenzen gelangt. Denn nahezu drei Viertel der tödlichen Unfälle, schreibt die BG Verkehr auf ihrer Homepage, werden im öffentlichen Straßenverkehr verursacht. Viele Einflussfaktoren, wie etwa andere Verkehrsteilnehmer, Straßenbeschaffenheit und -zustand, Verkehrsdichte sowie Wetterbedingungen seien vom einzelnen Verkehrsteilnehmer nicht zu verändern. Beinflussbare Sicherheitsaspekte seien aber beispielsweise die Optimierung der Tourenplanung oder die Ausstattung der Fahrzeuge mit Fahrerassistenzsystemen.

Deshalb unternehmen die Unfallversicherungsträger enorme Anstrengungen, um gemeinsam mit anderen Institutionen Aufklärung zu leisten und Hilfestellungen zu spezifischen Verkehrsthemen anzubieten. So arbeiten die Berufsgenossenschaften und die öffentlichen Unfallversicherungsträger in der Verkehrssicherheitsarbeit seit mehr als 30 Jahren eng mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) zusammen. Dort werden gemeinsam Präventionsprogramme entwickelt und durchgeführt. Im Bereich der Schulwegsicherheit kooperieren insbesondere die öffentlichen Unfallversicherungsträger darüber hinaus eng mit der Deutschen Verkehrswacht und den 16 Landesverkehrswachten zusammen.

Das Spektrum ist dabei sehr umfassend. Unfallverhütungsvorschriften, zum Beispiel, dienen dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch am Arbeitsplatz Straße. Daneben gibt es zahlreiche Publikationen zu ausgewählten sicherheitsrelevanten Themen. Dazu gehören unter anderen:

– DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ → Mehr erfahren

– DGUV Regel 114-615 „Branche Güterkraftverkehr – Gütertransport im Straßenverkehr“ → Mehr erfahren

– DGUV Information 214-083 „Der sicherheits-optimierte Transporter“ → Mehr erfahren 

– DGUV Information 212-016 „Warnkleidung“ → Mehr erfahren 

 

Außerdem setzen die Unfallversicherungsträger verstärkt auf Sensibilisierung und Schulung, beispielsweise durch überbetriebliche und betriebliche Präventionsaktionen und Verkehrssicherheitstrainings im betrieblichen Bereich. Zu den Problemfeldern zählen hierbei im Wesentlichen die allgemeine Aufmerksamkeit im Straßenverkehr beziehungsweise die Ablenkung, das Angurten – vor allem beim Führen von Nutzfahrzeugen, das Abbiegen mit oder von Lkw sowie das Sehen und die Sichtbarkeit.

Am Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV in Dresden (IAG) widmet sich der Bereich Verkehrssicherheit, speziell im Rahmen der Verkehrspsychologie, der Herausforderung, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die Wege- und Dienstwegeunfälle zu verringern. Dazu gehört nicht nur der Autoverkehr, auch andere Verkehrsmittel (Straßenbahnen, Busse usw.) und weitere Gefährdungen, etwa die Gewalt im öffentlichen Personenverkehr, finden dort Beachtung. Das Themenspektrum reicht dabei von der Ausbildung von Moderatoren zur Gestaltung betrieblicher Verkehrssicherheitsmaßnahmen unter Einsatz von Simulatoren und der Erstellung von Simulatorübungen, über Untersuchungen zum Fahrverhalten in Abhängigkeit von verschiedenen Einflussfaktoren (etwa von Fahrerassistenzsystemen, beispielsweise Head-up-Displays) bis zu Beratungen und Schulungen zur Gewaltprävention in öffentlichen Verkehrsmitteln und zur Untersuchung von alternsbedingten Veränderungen, die sich auf das Fahrverhalten von Personen auswirken. Auch Schulungen zur Durchführung von Untersuchungen zur Fahrerlaubnisverordnung für Betriebsärzte und betriebsärztliches Assistenzpersonal werden entwickelt und angeboten. Viele kleine Hebel für einen großen Brocken, die in der Summe jedoch hoffentlich die gewünschte Wirkung zeigen.

Noch ein Satz zum innerbetrieblichen Verkehr auf dem Werksgelände, der bekanntlich nicht automatisch von der Straßenverkehrsordnung gedeckt wird: Hier sind die Betriebe besonders gefragt, Regelungen zu treffen, zu unterweisen und zu kontrollieren. Denn am Ende ist hier die Verantwortung der Arbeitgebenden noch fassbarer. Und deren Haftung gegebenenfalls unbestreitbar.