Reinigungsmittel sind ein zentraler Bestandteil von Hygiene und Sanitärbedarf – sowohl in Betrieben als auch im öffentlichen Bereich. Doch ihr Einsatz bringt auch gesundheitliche Risiken mit sich. Wer mit chemischen oder industriellen Reinigungsmitteln arbeitet, muss die Grundlagen des Arbeitsschutzes kennen und beachten.
Diese Seite klärt auf, welche Gefahren bestehen, welche Schutzmaßnahmen notwendig sind und wie Arbeitgeber und Beschäftigte für sichere Arbeitsbedingungen sorgen können.
Warum Reinigungsmittel im Arbeitsschutz eine zentrale Rolle spielen
Viele Reinigungsmittel enthalten chemische Stoffe, die Haut, Atemwege oder Augen reizen können. Beim falschen Einsatz kann es zu Verätzungen, Vergiftungen oder allergischen Reaktionen kommen. Deshalb gehört die Sicherheitsunterweisung im Umgang mit Reinigungsmitteln zu den wichtigsten Maßnahmen im Arbeitsschutz.
Wichtige Punkte:
- Gefahrstoffkennzeichnung nach CLP-Verordnung
- Sicherheitsdatenblätter für alle eingesetzten Mittel
- Schulung der Mitarbeitenden im sicheren Umgang
- Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Sicherer Umgang mit Reinigungsmitteln
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten zu schützen. Dazu gehört eine Gefährdungsbeurteilung, bevor Reinigungsmittel verwendet werden.
Die Gefährdungsbeurteilung sollte folgendes enthalten
- Arbeitsumgebung (Belüftung, Kontaktflächen etc.)
- Haut- und Atemschutzmaßnahmen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Kontakt oder Einatmen
Tipp:
Ersetzen Sie gefährlichere Reinigungsmittel, wenn möglich, durch mildere oder umweltfreundlichere Alternativen – das reduziert Risiken und schützt Gesundheit und Umwelt.
Arbeitsschutzmaßnahmen und Kennzeichnungspflicht
Laut Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) müssen Reinigungsmittel korrekt gekennzeichnet und gelagert werden.
Dazu gehören:
- Piktogramme (z. B. Ätzwirkung, Reizwirkung, Entzündbarkeit)
- Signalwörter („Achtung“, „Gefahr“)
- Sicherheitsratschläge (H- und P-Sätze)
- Lagerungshinweise (z. B. getrennt von Lebensmitteln)
Diese Kennzeichnung schützt nicht nur Beschäftigte, sondern ist auch Teil der gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten des Unternehmens.
Schulungen und Unterweisungen
Regelmäßige Schulungen stellen sicher, dass Beschäftigte:
- Sicherheitsdatenblätter lesen und verstehen
- Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe, Schutzbrille) richtig anwenden
- im Notfall angemessen reagieren
Schulungen zum Thema Reinigungsmittel und Arbeitsschutz sollten mindestens einmal jährlich stattfinden – oder immer dann, wenn neue Produkte eingesetzt werden.
Nachhaltigkeit und Gesundheitsschutz verbinden
Ein moderner Ansatz im Arbeitsschutz berücksichtigt nicht nur Sicherheit, sondern auch Nachhaltigkeit.
Der Einsatz von ökologisch unbedenklichen Reinigungsmitteln verringert die Belastung für Mensch und Umwelt und trägt zur langfristigen Gesundheit am Arbeitsplatz bei.
Fazit: Reinigungsmittel sicher nutzen – Gesundheit schützen
Reinigungsmittel sind unverzichtbar für Hygiene und Sanitärbedarf – doch ihr sicherer Einsatz erfordert Wissen, Sorgfalt und klare Arbeitsschutzmaßnahmen.
Wer Gefahren kennt, Schutzmaßnahmen umsetzt und Schulungen anbietet, sorgt für ein gesundes, sicheres und nachhaltiges Arbeitsumfeld.
Häufige Fragen
Für wen ist die ARBEITSSCHUTZ AKTUELL geeignet?
Die ARBEITSSCHUTZ AKTUELL richtet sich an Fachleute und Entscheidungsträger im Bereich Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Dazu gehören Arbeitsschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure, Personalverantwortliche und alle, die an aktuellen Entwicklungen und Lösungen im Bereich Arbeitssicherheit interessiert sind.
Wann ist die nächste ARBEITSSCHUTZ AKTUELL?
Die ARBEITSSCHUTZ AKTUELL findet im zweijährigen Turnus in der Messehalle 1 in Stuttgart statt.
Nächste Veranstaltung: 20. bis 22. Oktober 2026
Unser Ticketshop
Hier kommen Sie zu den Tickets: