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Reinigungsmittel im Arbeitsschutz | Hygiene & Sanitärbedarf sicher anwenden

Reinigungsmittel sind ein zentraler Bestandteil von Hygiene und Sanitärbedarf – sowohl in Betrieben als auch im öffentlichen Bereich. Doch ihr Einsatz bringt auch gesundheitliche Risiken mit sich. Wer mit chemischen oder industriellen Reinigungsmitteln arbeitet, muss die Grundlagen des Arbeitsschutzes kennen und beachten.
Diese Seite klärt auf, welche Gefahren bestehen, welche Schutzmaßnahmen notwendig sind und wie Arbeitgeber und Beschäftigte für sichere Arbeitsbedingungen sorgen können.

Warum Reinigungsmittel im Arbeitsschutz eine zentrale Rolle spielen

Viele Reinigungsmittel enthalten chemische Stoffe, die Haut, Atemwege oder Augen reizen können. Beim falschen Einsatz kann es zu Verätzungen, Vergiftungen oder allergischen Reaktionen kommen. Deshalb gehört die Sicherheitsunterweisung im Umgang mit Reinigungsmitteln zu den wichtigsten Maßnahmen im Arbeitsschutz.

 

Wichtige Punkte:

  • Gefahrstoffkennzeichnung nach CLP-Verordnung
  • Sicherheitsdatenblätter für alle eingesetzten Mittel
  • Schulung der Mitarbeitenden im sicheren Umgang
  • Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

Sicherer Umgang mit Reinigungsmitteln

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten zu schützen. Dazu gehört eine Gefährdungsbeurteilung, bevor Reinigungsmittel verwendet werden.

Die Gefährdungsbeurteilung sollte folgendes enthalten

- Art und Konzentration der eingesetzten Reinigungsmittel

- Arbeitsumgebung (Belüftung, Kontaktflächen etc.)

- Haut- und Atemschutzmaßnahmen

- Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Kontakt oder Einatmen

Tipp:

Ersetzen Sie gefährlichere Reinigungsmittel, wenn möglich, durch mildere oder umweltfreundlichere Alternativen – das reduziert Risiken und schützt Gesundheit und Umwelt.

Arbeitsschutzmaßnahmen und Kennzeichnungspflicht

Laut Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) müssen Reinigungsmittel korrekt gekennzeichnet und gelagert werden.
Dazu gehören:

  • Piktogramme (z. B. Ätzwirkung, Reizwirkung, Entzündbarkeit)
  • Signalwörter („Achtung“, „Gefahr“)
  • Sicherheitsratschläge (H- und P-Sätze)
  • Lagerungshinweise (z. B. getrennt von Lebensmitteln)

Diese Kennzeichnung schützt nicht nur Beschäftigte, sondern ist auch Teil der gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten des Unternehmens.

Schulungen und Unterweisungen

Regelmäßige Schulungen stellen sicher, dass Beschäftigte:

- Reinigungsmittel korrekt dosieren

- Sicherheitsdatenblätter lesen und verstehen

- Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe, Schutzbrille) richtig anwenden

- im Notfall angemessen reagieren

Schulungen zum Thema Reinigungsmittel und Arbeitsschutz sollten mindestens einmal jährlich stattfinden – oder immer dann, wenn neue Produkte eingesetzt werden.

Nachhaltigkeit und Gesundheitsschutz verbinden

Ein moderner Ansatz im Arbeitsschutz berücksichtigt nicht nur Sicherheit, sondern auch Nachhaltigkeit.
Der Einsatz von ökologisch unbedenklichen Reinigungsmitteln verringert die Belastung für Mensch und Umwelt und trägt zur langfristigen Gesundheit am Arbeitsplatz bei.

Fazit: Reinigungsmittel sicher nutzen – Gesundheit schützen

Reinigungsmittel sind unverzichtbar für Hygiene und Sanitärbedarf – doch ihr sicherer Einsatz erfordert Wissen, Sorgfalt und klare Arbeitsschutzmaßnahmen.
Wer Gefahren kennt, Schutzmaßnahmen umsetzt und Schulungen anbietet, sorgt für ein gesundes, sicheres und nachhaltiges Arbeitsumfeld.

Häufige Fragen

Die ARBEITSSCHUTZ AKTUELL richtet sich an Fachleute und Entscheidungsträger im Bereich Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Dazu gehören Arbeitsschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure, Personalverantwortliche und alle, die an aktuellen Entwicklungen und Lösungen im Bereich Arbeitssicherheit interessiert sind.

Die ARBEITSSCHUTZ AKTUELL findet im zweijährigen Turnus in der Messehalle 1 in Stuttgart statt.

Nächste Veranstaltung: 20. bis 22. Oktober 2026