Arbeit wird ganz oft mit den Händen assoziiert: Handwerk, Handarbeit, wir krempeln die Ärmel hoch, wir spucken in die Hände und legen noch mal eine Schippe drauf. Die Hände sind meist unsere Phalanx bei der Arbeit. Sie drücken, halten, heben, lenken, schrauben, tippen, ziehen und noch viel mehr – grundsätzlich in vorderster Front, direkt am Objekt. Und damit auch dort, wo es wehtun könnte. Tatsächlich sind die Hände Opfer der meisten Arbeitsunfälle, Handverletzungen treten konstant bei rund einem Drittel der meldepflichtigen Unfälle auf.
Besonders häufig sind dabei Schnittverletzungen oder Quetschungen. Insgesamt sind die Gefährdungen für die Hände jedoch unterschiedlichster Art: Es gibt biologische Gefährdungen, chemische Gefährdungen und physikalische Gefährdungen. Letzteres sind beispielsweise mechanische, thermische oder elektrische Gefährdungen. Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, diese Gefährdung durch Substitution oder technische oder organisatorische Maßnahmen zu vermeiden, muss Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ran, in diesem Fall insbesondere Schutzhandschuhe.
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) betont auf ihrer Homepage: „Es gibt keinen Schutzhandschuh, der vor allen Gefährdungen schützt. Je nach Bauart und Material können die unterschiedlichsten Schutzziele erreicht werden. Als Materialien kommen vor allem Kunststoffe (Elastomere, Thermoplaste, Laminate), Gestricke/Gewebe (auch beschichtet) sowie Leder zum Einsatz.“ An der Kennzeichnung der Schutzhandschuhe erkennt man, gegen welche Gefahren sie schützen. Neben dem obligatorischen CE-Zeichen gibt es spezifische Piktogramme, die Aufschluss geben. Sie kennzeichnen beispielsweise Schutzhandschuhe gegen chemische Risiken (nach EN ISO 374 / EN16523-1), Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken, wie Abrieb-, Schnitt-, Weiterreiß- und Durchstichfestigkeit (nach EN 388 / ISO 13997), und Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken (EN 407), wie Hitze und/oder Feuer.
„Für einige Gefährdungsarten“, erläutert die BGHM weiter, „werden zusätzlich dem Piktogramm die geprüften Eigenschaften und das dort erzielte Leistungsniveau hinzugefügt. Diese helfen dabei, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung einen auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestimmten Handschuh auszuwählen.“
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Publikationen der Unfallversicherungsträger, die sich mit dem Thema der Schutzhandschuhe befassen. Die inhaltliche Basis bildet die DGUV Regel 112-195 „Benutzung von Schutzhandschuhen” (früher BGR 195). Aber auch Schriften wie die DGUV Information 209-022 „Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen” geben zahlreiche, zum Teil branchenspezifische Hinweise.
Die BGHM schreibt außerdem: „Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist die Auswahl eines geeigneten Schutzhandschuhs von besonderer Bedeutung. Informationen hierzu sind im Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts aufgeführt. Ein Ablaufdiagramm zur Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe enthält die Anlage 8 der TRGS 401. Weitere Auswahlhilfen bietet die DGUV Information 212-007 „Chemikalienschutzhandschuhe“ mit der in Anhang 1 enthaltenen Checkliste zur Auswahl von Schutzhandschuhen.“
Und, besonders wichtig: „Die Einbeziehung der Beschäftigten bereits bei der Auswahl der Schutzhandschuhe ist ein wesentlicher Faktor für eine gute Trageakzeptanz.“ Denn die
Trageakzeptanz von Schutzhandschuhen ist besonders wichtig, wenn es um die Vermeidung von potenziellen Handverletzungen in der Praxis geht. Die internationale Arbeitsschutzbehörde Occupational Safety and Health Administration (OSHA) berichtet nämlich, dass tatsächlich „71 Prozent der Handverletzungen durch persönliche Schutzausrüstung (PSA), insbesondere Schutzhandschuhe, hätten verhindert werden können. Dennoch tragen 70 Prozent der Arbeitenden keinen Handschutz.“
Da muss man sich nicht wundern, wenn Handverletzungen so oft vorkommen. Man kann als Arbeitgeber alles richtig machen, sich durch Gefährdungsbeurteilungen und Normen wühlen und schließlich jeder Tätigkeit und allen Beschäftigten die korrekten Schutzhandschuhe zuweisen und besorgen – wenn sie nicht getragen werden. Hier sind Kolleginnen und Kollegen gefragt, etwa die Sicherheitsbeauftragten, ein Augenmerk auf solche Versäumnisse zu haben und dann die richtigen Worte für die Ansprache zu finden.
Was die OSHA zudem sagt: „Von denen, die Handschutz tragen, tragen 30 Prozent nicht die richtigen Handschuhe für die jeweilige Aufgabe.“ Hier ist wieder der Arbeitgeber, sind die Führungskräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gefragt. Entbürokratisierung oder Übernormierung hin oder her: Es hat durchaus Sinn, bei entsprechenden Tätigkeiten eben die schnittfesten und nicht die hitzebeständigen Handschuhe anzuziehen.