Sicherheitsschuhe gehören zu den am häufigsten eingesetzten Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) und sind in der Kategorie „Fußschutz“ zu verorten, die laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) darüber hinaus insbesondere Schutz- und Berufsschuhe umfasst. Die Aufgabe von Sicherheitsschuhen ist vielfältig, sie sollen die Füße der Beschäftigten vor mechanischen Einwirkungen, Chemikalien, elektrischen Gefahren oder thermischen Belastungen schützen. Dass dabei nicht irgendein Schuh genügt, ist klar: Die Anforderungen an Sicherheitsschuhe sind detailliert geregelt – vor allem in europäischen Normen und Schriften der DGUV.
Die Grundlage für den Einsatz von Sicherheitsschuhen bildet in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen, einschließlich PSA, bereitzustellen. Ergänzend dazu konkretisiert die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), wann und wie Persönliche Schutzausrüstung getragen werden muss. Auf europäischer Ebene ist die Verordnung (EU) 2016/425 maßgeblich. Sie legt grundlegende Sicherheitsanforderungen für das Inverkehrbringen von PSA fest, darunter auch für Sicherheitsschuhe. Hersteller müssen ihre Produkte nach den Normen der DIN EN ISO 20345 ff. prüfen lassen. Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ verpflichtet Unternehmen, geeignete PSA bereitzustellen, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen allein nicht ausreichen. Darüber hinaus enthalten DGUV Regeln und DGUV Informationen praxisnahe Hilfen, wann Sicherheitsschuhe einzusetzen sind.
Nach den Normen DIN EN ISO 20345 (Sicherheitsschuhe) und DIN EN ISO 20347 (Berufsschuhe) werden die meistbenutzten Kombinationen der sicherheitsrelevanten Grund- und Zusatzanforderungen für bestimmte Einsatzbereiche zusammengefasst und Kurzzeichen für die Kennzeichnung eingeführt. Diese Kurzzeichen sollte man kennen, sie bestehen aus einer Kombination von Buchstaben oder einer Kombination von Buchstabe und Ziffer. Im Zuge einer Revision im Jahr 2022 haben sich jedoch Änderungen gegenüber den Versionen von 2011 beziehungsweise 2012 ergeben, die man unter https://www.dguv.de/fb-psa/sachgebiete/sachgebiet-fussschutz/faq-zum-sachgebiet/kurzzeichen/index.jsp nachlesen kann.
In unterschiedlichen Branchen sind unterschiedliche Einsatzbereiche für Sicherheitsschuhe anzutreffen, da die Gefährdungen variieren können.
Baugewerbe und Handwerk
Auf Baustellen ist die Gefährdung durch herabfallende Gegenstände, Nägel oder schwere Maschinen besonders hoch. Anhang 2 der DGUV Regel 112-191 enthält eine Beispielsammlung zu verschiedenen Tätigkeitsfeldern, in der für typische Baubereiche (Rohbau, Tiefbau, Straßenbau etc.) unter anderem Sicherheitsschuhe der Schutzklasse S3 nach DIN EN ISO 20345 als geeignete Auswahl genannt werden. Durchtrittsichere Sohlen sind hier Standard.
Industrieproduktion und Maschinenbau
In der metallverarbeitenden und produzierenden Industrie steht der Schutz vor Quetschungen, Funkenflug und rutschigen Böden im Vordergrund. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die DGUV Regeln konkretisieren, dass je nach Gefährdungsbeurteilung Schuhe mit Hitzeschutz, rutschhemmenden Sohlen oder ESD-Ausstattung zu tragen sind. ESD-Sicherheitsschuhe verhindern unkontrollierte elektrostatische Entladungen.
Chemische Industrie
Hier ist der Schutz vor Gefahrstoffen zentral. Neben mechanischen Anforderungen gelten zusätzliche Vorgaben aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den dazugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Schuhe müssen beständig gegen Chemikalien sein und häufig spezielle Dichtungen oder Überzüge aufweisen.
Logistik und Lagerhaltung
Beschäftigte in der Logistik sind stark von Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen betroffen. Daher fordern die DGUV-Regeln rutschhemmende Sohlen (mindestens Klasse S1) sowie Zehenschutz. In Bereichen mit Gefahr von Paletten- oder Kistenstürzen ist die Klasse S2 oder S3 üblich.
Elektrotechnik und Energieversorgung
Elektrische Gefährdungen erfordern Spezialschuhe, die den Anforderungen der DIN EN 50321 (elektrisch isolierende Schuhe) oder der antistatischen Kategorien nach DIN EN ISO 20345 entsprechen. Ergänzend greifen Vorgaben aus der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.
Lebensmittelindustrie
Hygiene steht hier gleichberechtigt neben Sicherheit. Schuhe müssen leicht zu reinigen, rutschhemmend und chemikalienbeständig sein. Die DGUV-Informationen für die Nahrungsmittelbranche sowie die HACCP-Vorgaben verankern den Einsatz spezieller weißer oder farbkodierter Sicherheitsschuhe.
Die DGUV bietet mit spezifischen Regeln und Informationen praxisnahe Leitlinien, beispielsweise:
· DGUV Regel 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“: Zentrale Orientierungshilfe für Arbeitgeber und Beschäftigte.
· DGUV Information 208-017 „Fußschutz“: Konkretisierung der Anforderungen in einzelnen Branchen.
Die Entwicklung bei Sicherheitsschuhen orientiert sich an den Megatrends der Arbeitswelt. Smarte Sicherheitsschuhe mit Sensorik zur Erfassung von Bewegung oder Belastung zeugen von der zunehmenden Digitalisierung im Arbeitsschutz. Und natürlich Nachhaltigkeit: Hersteller setzen immer stärker auf recycelte Materialien und umweltfreundliche Produktionsprozesse. Leichte Materialien wie Hightech-Textilien oder Carbon ersetzen zunehmend schwere Stahlkappen. Ergonomie, Tragekomfort und Design rücken stärker in den Fokus, da die Akzeptanz von PSA maßgeblich von der Bereitschaft zum Tragen abhängt.
Akzeptanz ist ein wichtiges Stichwort: Wenn man seine PSA nicht oder nicht korrekt trägt, setzt man sich einem hohen Risiko aus. Führungskräfte, Kolleginnen und Kollegen sowie Sicherheitsbeauftragte – also die Personen im direkten Umfeld – sollten immer angehalten sein, mit positiver Kommunikation für das Tragen zu sensibilisieren. Sicherheitsschuhe, zum Beispiel, sind weit mehr als ein standardisiertes Arbeitsschutzmittel – sie sind ein komplex reguliertes, hochspezialisiertes Element der Prävention.