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Unfallgeschehen: Zwischen Statistik und Realität

Jedes Jahr veröffentlicht die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Unfallstatistiken des Vorjahrs. Für das Jahr 2024 liegt bereits eine vorläufige Erhebung vor, die vor einigen Wochen publiziert wurde und eine – auf den ersten Blick – befriedigende Bilanz erlaubt. Denn sowohl bei den meldepflichtigen Unfällen insgesamt als auch bei den separat ausgewiesenen tödlichen Unfällen sind die Zahlen gegenüber dem Jahr 2023 gesunken. Konkret ging die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle um 31.301 (4 Prozent) auf 752.125 Fälle zurück, die der meldepflichtigen Wegeunfälle um 10.867 (knapp 6 Prozent) auf 173.488 Fälle. Tödliche Arbeitsunfälle gab es im vergangenen Jahr 351, das waren 30 beziehungsweise 7,9 Prozent weniger als 2023. Tödliche Wegeunfälle gingen um 3 (das entspricht 1,4 Prozent) auf 215 Fälle zurück.

 

Auch wenn es von Jahr zu Jahr immer wieder Ausreißer nach oben oder auch nach unten gibt – beispielsweise im Lockdown-Jahr 2020: Die Tendenz der gemeldeten Arbeits- und Wegeunfälle in Deutschland ist rückläufig. Klar, jeder Arbeits- oder Wegeunfall ist einer zu viel. Dennoch kann die DGUV zufrieden sein, hat sie doch bereits vor 17 Jahren die „Vision Zero“ in ihrer Präventionsstrategie verankert. „Die Vision Zero ist die Vision einer Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen“, heißt es auf der Homepage des Dachverbands. Dabei handelt es sich nicht bloß um einen werbewirksamen Slogan, sondern laut DGUV vielmehr um einen strategischen, umfassenden und qualitativen Ansatz, „bei dem Ziele formuliert und vereinbart werden, der sich an Gefährdungen orientiert und bei dem alle Umstände der Entstehung von Unfällen bei der Arbeit und im Straßenverkehr, von Berufskrankheiten und von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren betrachtet werden.“

 

Vision Zero ist gewiss ein Ziel, dem man sich bereitwillig unterordnen möchte. Die DGUV betont: „Das Ziel von Null Unfällen mag schwierig erscheinen, aber es ist das einzige ethisch richtige Ziel, auf das wir in der Zukunft hinarbeiten müssen.“ Ethik oder auch ein ethisches Verständnis ist allerdings auch eine Sache der Kultur. In diesem Fall der Präventionskultur, die für die Unfallversicherung in einem Atemzug mit der Vision Zero genannt wird und die hoch gesteckten Ziele erst ermöglichen kann und soll.

 

Das ist zweifellos richtig und deshalb arbeiten viele Arbeitgeber, gern mit Hilfe von Beratenden, intensiv an der Entwicklung und Etablierung einer Präventionskultur, einem Safety Mindset in der gesamten Organisation. Es gibt darüber hinaus zahlreiche hervorragende Beispiele aus der Praxis, in denen schon Auszubildende für das Thema des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sensibilisiert werden.

Andererseits – und davor warnt unter anderen der Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft WandelWerker, Stefan Ganzke, wiederholt in seinen Beiträgen für die Fachzeitschrift „Sicherheitsingenieur“ – kann der Fokus auf Null Arbeitsunfälle auch zum Bumerang werden. Denn der arbeitgeberseitige Druck, der gegebenenfalls mit einer entsprechenden Zielsetzung verbunden ist, womöglich noch gepaart mit einer Bonifizierung, könnte dazu führen, dass Unfälle und erst recht Beinaheunfälle in den Betrieben gar nicht gemeldet werden, um die schöne Statistik nicht zu versauen – und vielleicht selbst daran „schuldig“ zu sein. Ganzke schrieb aus seinem reichen Erfahrungsschatz, dass er sogar bereits erlebt habe, dass Beschäftigte ihre eigenen Pflaster mit zur Arbeit brächten. Groteske Blüten, die ein falscher Umgang mit hehren Zielen zu erzeugen vermag.

 

Das einzig Gute an einem Arbeitsunfall dürfte sein, dass man darüber sprechen und die richtigen Lehren daraus ziehen kann, damit ein solcher Unfall nicht wieder geschieht. Dazu gehört jedoch, dass man offen mit diesem Thema umgeht und sich nicht an der reinen Statistik und vorgegebenen Kennzahlen orientiert. Denn, so schreibt die DGUV: „Wenn Leben nicht verhandelbar ist und Menschen Fehler machen, dann ist es ethisch nicht akzeptabel, für Fehler mit dem Tod oder schweren Verletzungen zu bezahlen.“ Hier greifen nun wieder die beiden Aspekte der Verhältnis- und der Verhaltensprävention ineinander: „Menschen haben ein Grundrecht auf eine sichere Arbeitsumgebung“ sowie die Notwendigkeit, Menschen – auch über die arbeitsschutzrechtlich obligatorischen Unterweisungen hinaus – zu einem sicheren Verhalten zu befähigen. Und zwar, ohne sie aus einer Pflicht zu nehmen, die ebenfalls im Arbeitsschutzgesetz definiert ist; nämlich in Paragraph 15 Absatz 1 Satz 1: „Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.“

Auch die Selbstverantwortung der Beschäftigten trägt zu einer Vision Zero bei, von der wir – die Unfallzahlen verraten es unbarmherzig – trotz vieler Fortschritte noch immer weit entfernt sind. Sollte man zum Arzt gehen, wenn man solche Visionen hat? Kaum, denn eine Vision, dass keine Menschen aufgrund von Unfällen während ihrer Arbeit mehr zum Arzt müssen, kann so falsch nicht sein.