Titelbild der ARBEITSSCHUTZ AKTUELL: Person in Warnweste bei der Arbeit mit Bandmaß, sichtbar mit Wearable am Handgelenk, zum Thema Sensorik im Arbeitsschutz.

Wearables und Sensorik im Arbeitsschutz: You never walk alone

Ob bei der Alleinarbeit, in der Nähe von Maschinen und Fahrzeugen oder beim Heben und Tragen: Wearables und die darin enthaltene Sensorik entwickeln sich zu einem zentralen Baustein eines präventiv und datenbasiert ausgerichteten Arbeitsschutzes. Ihr Mehrwert liegt insbesondere darin, Gefährdungen nicht nur retrospektiv zu analysieren, sondern in Echtzeit zu erkennen und zu vermeiden. Damit verschiebt sich der Arbeitsschutz in einigen Bereichen von einer reaktiven zu einer proaktiven Steuerungslogik. In anderen Bereichen wiederum unterstützen und verstärken diese Geräte wirksam bestehende Schutzmaßnahmen und Schutzmechanismen.

Im Kern erfassen Wearables – etwa mitgeführte Sende- und Empfangsgeräte, smarte Helme, Westen, Uhren oder Exoskelette – kontinuierlich physiologische, bewegungsbezogene und umgebungsbezogene Daten. Ergänzt durch stationäre Sensorik entstehen vernetzte Systeme, die Risiken automatisiert identifizieren, vor ihnen warnen und gegebenenfalls gefährliche Vorkommnisse oder Beinaheunfälle dokumentieren. Dies ermöglicht eine deutlich höhere Transparenz über tatsächliche Belastungen und Gefährdungssituationen im Arbeitsalltag und erlaubt es den Verantwortlichen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, konkrete Handlungsoptionen zur Reduzierung von Risiken abzuleiten.


Vielfältige Einsatzgebiete von Wearables im Arbeitsschutz

Die Einsatzgebiete dieser Wearables lassen sich in mehrere Kategorien einordnen. Ein wesentlicher Bereich ist die Personensicherheit in gefährlichen Arbeitsumgebungen. Hier erfassen Wearables etwa Stürze, Bewegungsstillstand oder kritische Vitalparameter und lösen automatisch Notfallalarme aus. Besonders relevant ist dies für Alleinarbeit oder Tätigkeiten in abgelegenen Bereichen.

Ein zweites Einsatzfeld sind Ergonomie und Belastungsanalyse. Sensoren messen Körperhaltungen, Bewegungsmuster und Belastungsintensitäten. Auf dieser Basis lassen sich Fehlhaltungen identifizieren und präventive Maßnahmen ableiten. In Kombination mit Exoskeletten können Systeme sogar aktiv unterstützen oder Feedback in Echtzeit geben.

Ein dritter Schwerpunkt liegt in der Expositionsmessung gegenüber physikalischen und chemischen Einwirkungen. Tragbare Sensoren erfassen beispielsweise Lärm, Vibrationen, Temperatur sowie unterschiedlichste Schadstoffe in der Luft und können somit Gefährdungen identifizieren, bevor diese schädigend auf die Beschäftigten einwirken. Dadurch können unter Umständen auch Gefährdungsbeurteilungen dynamischer werden, insbesondere in wechselnden Arbeitsumgebungen wie Baustellen oder großen Industrieanlagen.

Enorm relevant sind auch Kollisionsvermeidung und Umfeldüberwachung. Wearables können mit Maschinen oder Fahrzeugen kommunizieren und Beschäftigte vor Annäherungen warnen oder Maschinen und Fahrzeuge automatisch zum Stillstand bringen. Solche Systeme finden vor allem in Logistik, Produktion und Bau Anwendung.


Potenziale, Datenschutz und Akzeptanz

Den zahlreichen Einsatzmöglichkeiten stehen jedoch auch Herausforderungen gegenüber. Datenschutz und Mitbestimmung spielen hier eine zentrale Rolle, da durch die eingesetzte Software personenbezogene Daten erhoben werden können. So schrieb Rechtsanwalt Matthias Klagge bereits in der Ausgabe 9/2020 der Zeitschrift „DGUV forum“, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herausgegeben wird: „Werden personenbezogene Daten der Beschäftigten durch den Einsatz technischer Mittel erhoben und gespeichert, betrifft dies deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung und damit das Datenschutzrecht.“

Das bedeutet, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten nicht ohne Weiteres anweisen können, solche Wearables zu nutzen. Eine anerkannte Rechtsgrundlage für eine zulässige Datenerhebung im Arbeitsverhältnis kann auch eine Betriebsvereinbarung sein. Zudem hat der Betriebsrat nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, Beschäftigte zu überwachen oder ihrem Gesundheitsschutz zu dienen. Dabei ist in jedem Fall das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Vereinbarungen hin oder her: Die Systeme müssen zuverlässig und akzeptiert sein. Insgesamt bieten Wearables und Sensorik jedoch erhebliche Potenziale für einen modernen Arbeitsschutz. Ihr Nutzen entfaltet sich allerdings nur dann vollständig, wenn sie nicht isoliert eingesetzt werden, sondern Teil eines ganzheitlichen, organisatorisch verankerten Präventionskonzepts sind.

Technologien im Arbeitsschutz live erleben
Wie moderne Technologien wie Wearables, Sensorik und vernetzte Systeme den Arbeitsschutz in der Praxis unterstützen können, erleben Sie vom 20.–22. Oktober auf der ARBEITSSCHUTZ AKTUELL. Dort werden Lösungen nicht nur vorgestellt, sondern im realen Anwendungskontext greifbar gemacht.

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