UV Schutz bei der Arbeit

Wenn die Sonne brennt: UV-Schutz bei der Arbeit

Als im April die Temperaturen zum ersten Mal wieder über 20 Grad anstiegen und die Sonne Sommererinnerungen weckte, sah man nach langer Zeit wieder Menschen in kurzärmeligen Shirts. In Parks, im Biergarten, beim Shopping oder bei der Arbeit. Nur wenige dachten zu diesem Zeitpunkt bereits daran, dass man die Sonne nicht nur genießen kann, sondern sich vor ihren Strahlen auch schützen muss.

Spätestens während der Hitzewellen im Juni und Juli sollte das Thema stärker in den Fokus rücken. Denn jedes Jahr erhalten in Deutschland rund 355.400 Menschen die Diagnose Hautkrebs. Nach Angaben der Deutschen Krebshilfe gehört Hautkrebs damit zu den häufigsten Krebserkrankungen.

Die meisten Betroffenen erkranken am hellen oder weißen Hautkrebs. Dieser bildet nur selten Tochtergeschwülste und ist daher meist weniger bedrohlich als der schwarze Hautkrebs, das maligne Melanom. Dieses tritt in den vergangenen Jahren jedoch immer häufiger auf.

UV-Schutz von April bis Oktober

Die hohen Erkrankungszahlen zeigen, dass die Gefahren durch UV-Strahlung noch immer unterschätzt werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt Beschäftigten bei Arbeiten im Freien mit hoher Sonnenintensität lange Ärmel, lange Hosen und eine schützende Kopfbedeckung.

Sonnenschutzmittel sollten vor allem dann verwendet werden, wenn sich unbedeckte Hautstellen nicht auf anderem Wege schützen lassen. Grundsätzlich gilt die Regel „von A bis O“: Von April bis Oktober sollte die Haut konsequent vor intensiver Sonnenstrahlung geschützt werden.

Persönliche Schutzmaßnahmen für Arbeiten im Freien

In der DGUV Information 203-085 „Arbeiten unter der Sonne“ werden die persönlichen Schutzmaßnahmen konkretisiert:

  • Körperbedeckende Bekleidung tragen, beispielsweise eine lange Hose und ein langärmeliges, luftdurchlässiges Hemd oder Shirt.
  • Bei Tätigkeiten mit langanhaltender oder hoher UV-Strahlung geeignete UV-Schutzkleidung zur Verfügung stellen und weitere persönliche Schutzausrüstung daran anpassen.
  • Eine geeignete Kopfbedeckung mit Krempe und Nackenschutz tragen.
  • Schutzhelme bei Bedarf durch einen zusätzlichen Nacken- und Ohrenschutz ergänzen.
  • Eine geeignete Sonnen- oder UV-Schutzbrille einsetzen, um Augen, Augenlider und die umliegenden Hautbereiche zu schützen.

Ungeschützte Hautstellen richtig eincremen

Hautstellen, die nicht von Kleidung bedeckt werden, müssen zusätzlich geschützt werden. Dazu gehören insbesondere Nasenrücken, Ohren, Lippen, Kinn, Stirn und Handrücken.

Die DGUV empfiehlt Sonnenschutzmittel in Form von Cremes oder Lotionen. Sprays sind weniger geeignet. Der Lichtschutzfaktor sollte mindestens 30, besser 50+, betragen. Das Produkt sollte außerdem einen ausreichenden Schutz vor UVA-Strahlung bieten, wasserfest sein und entsprechend den Anwendungshinweisen aufgetragen werden.

Wichtig ist eine häufig falsch verstandene Regel: Durch Nachcremen bleibt die Wirksamkeit des Sonnenschutzmittels erhalten. Die maximale Schutzdauer verlängert sich dadurch jedoch nicht.

Persönlicher Schutz allein reicht nicht aus

Nach Paragraph 4 des Arbeitsschutzgesetzes haben technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Vorrang vor persönlichen Maßnahmen. Dieser Grundsatz wird als TOP-Prinzip bezeichnet.

Persönliche Maßnahmen lassen sich bei Arbeiten im Freien zwar meist nicht vollständig vermeiden. Arbeitgeber können die Belastung durch UV-Strahlung jedoch bereits durch eine geeignete Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe deutlich reduzieren.

Technische Maßnahmen schaffen Schatten

Technische Maßnahmen sollen verhindern, dass Beschäftigte unnötig der direkten Sonnenstrahlung ausgesetzt sind. Die DGUV nennt unter anderem folgende Möglichkeiten:

  • Arbeitsbereiche mit ausreichend großen Sonnenschirmen, Sonnensegeln, Schutzplanen oder Überdachungen ausstatten.
  • Schnell aufbaubare Arbeitszelte für kurzfristige Baustellen zur Verfügung stellen.
  • Gerüste mit geeigneten Schutzplanen ausstatten.
  • Baumaschinen und Fahrzeuge mit klimatisierten Fahrerkabinen einsetzen.
  • Bei stark reflektierenden Oberflächen seitliche reflexionsarme Abschirmungen aufstellen.
  • Schattige Unterstellmöglichkeiten für Pausen einrichten.

Arbeitszeiten an die UV-Belastung anpassen

Auch durch eine geeignete Arbeitsorganisation lässt sich die Dauer der Sonnenexposition verringern. Dabei können insbesondere die Arbeitszeit, die Pausenregelung und der Tätigkeitsort angepasst werden.

  • Beschäftigte über die Gefahren durch UV-Strahlung informieren und zu Schutzmaßnahmen unterweisen.
  • Den Aufenthalt in der Sonne insbesondere zwischen 11 und 16 Uhr möglichst begrenzen.
  • Tätigkeiten nach Möglichkeit in den Schatten oder in geschlossene Räume verlagern.
  • Art und Umfang der Pausen an die Tageszeit und die Belastung anpassen.
  • Körperlich anstrengende Arbeiten möglichst in die kühleren Morgenstunden verlegen.
  • Tätigkeits- und Schichtwechsel zwischen den Beschäftigten organisieren.
  • Während der Sommermonate flexible Arbeitszeiten oder längere Mittagspausen ermöglichen.
  • Geeignete Sonnenschutzmittel in ausreichender Menge zur Verfügung stellen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge nicht vergessen

Bei Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr pro Tag ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge anzubieten.

Arbeitgeber sollten die UV-Belastung daher im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und prüfen, welche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen für die jeweiligen Tätigkeiten erforderlich sind.

Klimawandel verändert den Arbeitsschutz

Der Klimawandel stellt den Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht nur beim UV-Schutz vor erhebliche Herausforderungen. Steigende Temperaturen, häufigere Hitzewellen und extreme Wetterereignisse wirken sich zunehmend auf Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe aus.

Institutionen der Arbeitsschutz-Community, Unfallversicherungsträger und Fachverbände arbeiten deshalb an Handlungshilfen und Lösungen für sichere, gesunde und klimafeste Arbeitsplätze. Unternehmen sind gefordert, klimatische Risiken frühzeitig in ihre Gefährdungsbeurteilungen und Präventionskonzepte einzubeziehen.

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