Warum die Grundausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nicht ausreicht

Was braucht es, um neben einer Grundausbildung, die Wirkung Ihrer Sicherheitsbeauftragten zu verbessern?

 

Wie viele Sicherheitsbeauftragte für ein Unternehmen zu bestellen sind, ist gesetzlich geregelt.

Die eingesetzten Sicherheitsbeauftragten dann als wirkungsvollen Teil des Arbeitsschutzes zu etablieren, erfordert jedoch mehr als eine 2-tätige Grundausbildung.

 

Die Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Betrieb haben genau 3 wesentliche Aufgaben:

  • Unterstützung bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Prüfung von Vorhandensein und ordnungsgemäßer Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtung und -Ausrüstung
  • Auf Unfall-, Sicherheits- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz aufmerksam machen

Um diese Aufgaben umzusetzen, bildet eine Grundausbildung ein wichtiges Fundament, den Kontext einschätzen zu können und die gesetzlichen Regeln im Arbeitsschutz zu kennen.

 

Die Erfahrungen der ExpertMe GmbH, als Anbieter des staatlich zugelassen Fernlehrganges zum Sicherheitsbeauftragten, mit bereits über 1900 Teilnehmenden, decken sich mit den Ergebnissen der DGUV Publikation aus 2023.

(Projekt des Fachbereichs „Organisation von Sicherheit und Gesundheit“ der DGUV vom Sachgebiet „Sicherheitsbeauftragte“ mit Unterstützung des IAG)

 

In der Umfrage aus 2021 wurden Sicherheitsbeauftragte befragt: „Bei welchen Themen konnten Sie als Sibe in Ihrem Unternehmen zu wirksamen Verbesserungen im Arbeitsschutz beitragen?“

 

Fast 70% der Befragten gaben an, die Vermeidung unsicherer Verhaltensweisen von Kolleginnen und Kollegen erwirken zu können. Ein gutes Ergebnis, wenn man bedenkt, dass in Deutschland über 600.000 Sicherheitsbeauftragte täglich im Einsatz sind.

 

Wie kann nun die Wirksamkeit dieser Maßnahmen noch verbessert und somit ein großer Hebel in der Verhaltensänderung bewirkt werden?

 

Die Kommunikationsfähigkeiten von Sicherheitsbeauftragten

 

Da Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis haben, sind Sanktionen oder andere Machtoptionen keine Möglichkeit, um den Arbeitsschutz bei Kollegen und Führungskräften durchzusetzen.

 

Es muss durch eine gezielte und motivierende Kommunikation erreicht werden, Verhaltensweisen zu verändern. Keine Weisungsbefugnisse zu haben ist somit mehr Segen als Fluch, denn der Sicherheitsbeauftragte muss seine Kollegen und Vorgesetzen intrinsisch für den Arbeitsschutz motivieren, da Ihm kaum andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

 

Das Thema Kommunikation als Sicherheitsbeauftragte/r ist jedoch nicht Inhalt der meisten Grundausbildungen zum Sicherheitsbeauftragten.       

 

Um also möglichst wirksam als Sicherheitsbeauftragte/r agieren zu können, sollten SiBe besonders in Gesprächsführung geschult werden (z. B in ergänzenden Fortbildungsmodulen).

Das Tagesseminar für Sicherheitsbeauftragte „Wie sag ich´s als SiBe“ ist dafür eine beliebte Möglichkeit.

 

Der Sicherheitsbeauftragte muss hier an 2 Fronten überzeugen:

 

Zum Einen müssen Kollegen von einer Verhaltensänderung überzeugt werden und zum Anderen Sicherheitsbeauftragte sich bei Führungskräften von einer engen Zusammenarbeit überzeugen.

 

Deshalb ist es neben der Grundausbildung wichtig, dass SiBe auch auf der Kommunikationsebene auf den betrieblichen Alltag vorbereitet werden. Durch das Einüben verschiedener Gesprächssituationen sollen die Teilnehmenden beispielsweise auf Schwierigkeiten im Betriebsalltag vorbereitet werden. Sie erlernen, wie mit Widerständen kooperativ umgegangen werden kann und wie sie Argumente für Sicherheit und Gesundheit zielführend einsetzen können.

 

 

Austausch mit anderen Sicherheitsbeauftragten und Beteiligung durch weitere Arbeitsschutz-Akteure

 

Der mit 54,9 %   am Häufigsten genannte Aspekt, der die Wirksamkeit der SiBe, nach deren Auffassung erhöht, ist ein stärkerer innerbetrieblicher oder auch überbetrieblicher Erfahrungsaus- tausch. Eine 2-tägige Grundausbildung kann diesen Austausch aber nicht leisten.

Hier kommt es vielmehr darauf an, dass

 

  • Sicherheitsbeauftragte bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen oder ASA-Sitzungen mit eingebunden werden
  • Bei Begehungen sollten SiBe beteiligt werden

Möglichkeiten des Austausches zwischen Sicherheitsbeauftragten aus dem eigenen oder auch externen Unternehmen kann diesen Bedarf decken.

 

Fast 50 % (49,8 %) der SiBe sehen es als nachteilig an, dass sie durch ihre eigene Tätigkeit im Unternehmen, räumlich nur für einen kleinen Arbeitsbereich zuständig sind, beispielsweise an einem Montagearbeitsplatz mit Akkordarbeit. Dadurch fehlt meist die Möglichkeit, Kolleginnen oder Kollegen während der Arbeitszeit anzusprechen, wenn diese nicht in unmittelbarer Nähe arbeiten

 

Bei der ExpertMe GmbH werden deshalb alle Teilnehmenden für die Zusammenarbeit, alle 14 Tage, in Austauschrunden zusammengebracht und es wird über aktuelle Herausforderungen und Lösungen gesprochen.

 

Außerdem ergab die Umfrage der DGUV, ist die Gefährdungsbeurteilung für Sibe von entscheidender Bedeutung. 52,7 % der SiBe sahen über ihre Beteiligung bei der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung wirksame Verbesserungen im Arbeitsschutz (Platz 3).

 

Auffällig war, dass diese Einschätzung in der Betriebsgrößenklasse von 250-499 Beschäftigten zu ca. 10 % weniger ausgeprägt war. Je länger die SiBe im Amt waren, desto häufiger wurde die Gefährdungsbeurteilung bei den wirksamen Verbesserungen genannt.

Sicherheitsbeauftragte sollten deshalb Zugriff auf die Gefährdungsbeurteilung haben und bei Aktualisierungen mit eingebunden oder zumindest informiert werden.

 

Stolpersteine für die erfolgreiche Arbeit als Sicherheitsbeauftragte/r

 

Fehlende Zeit für die Tätigkeit als SiBe:


In zahlreichen Betrieben sowie im öffentlichen Dienst mangelt es den Sicherheitsbeauftragten an ausreichender Zeit, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Oft übernehmen Sicherheitsbeauftragte viele weitere zusätzliche Aufgaben neben ihrer eigentlichen Tätigkeit. Zum Beispiel erhalten Lehrer, die als Sicherheitsbeauftragte an Schulen fungieren, häufig nur eine Stunde pro Monat als Abminderungsstunde pro Monat.

 

Fehlende Weiterbildung:

 

Unter den Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst haben 17,6 % keine formale Ausbildung absolviert, im Vergleich zu 6,8 % der Sicherheitsbeauftragten in gewerblichen Branchen. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten beträgt dieser Anteil 16,2 %. Ohne ein angemessenes Maß an Arbeitsschutzkenntnissen, Methodenkompetenz und Verständnis für die betriebliche Arbeitsschutzorganisation ist die potenzielle Wirkung der Sicherheitsbeauftragten erheblich eingeschränkt.

 

Falsches Verständnis von der Rolle des Sicherheitsbeauftragten


Etwa ein Viertel der befragten Sicherheitsbeauftragten berichtete, dass ihre Vorgesetzten nicht mit den Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten vertraut sind. Noch problematischer ist, dass über ein Drittel der Vorgesetzten gemäß der Umfrage die Auffassung vertritt, dass Sicherheitsbeauftragte hauptsächlich für den Arbeitsschutz im Betrieb zuständig sind. In solchen Fällen steht der Sicherheitsbeauftragte vor der Herausforderung, eine Führungskraft davon zu überzeugen, dass Aufgaben wie die Erstellung und Durchführung von Unterweisungen oder die Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen nicht zu seinen Zuständigkeiten gehören. Dies kann für den Sicherheitsbeauftragten schnell unangenehm werden, da er eine Anweisung seines Vorgesetzten ablehnen muss.

Quelle: https://publikationen.dguv.de/DguvWebcode/index/query/p022400

Fazit

Um die Wirkung Ihrer Sicherheitsbeauftragten zu verbessern, gibt es, neben einigen individuellen

Herausforderungen, aus unserer Sicht 2 wesentliche Ansätze:

 

Sicherheitsbeauftragte müssen ein Rüstzeug an Kommunikationstechniken und Gesprächskompetenzen besitzen. Nur so können sie den Spagat zwischen akzeptiertem Kollegen bzw. Mitarbeiter und wirkungsvolles Mitglied Arbeitsschutzakteur meistern. Durch kleine Impulse, vorbildhaftes Verhalten und motivierende Hinweise, kann täglich der Weg zu einer intrinsischen Verhaltensänderung geebnet werden. Zusätzlich muss das Unternehmen die Rahmenbedingungen verbessern oder stärken. Dazu zählt das Angebot von Austauschrunden, freie Kapazitäten und passende Fortbildungen sowie Vorgesetzte über die Bedeutung der Sicherheitsbeauftragten in Ihrer Abteilung aufzuklären.

Informationen zum Autor:

Manuel Zabe

Wirtschaftspsychologe

https://www.sicherheitsbeauftragter-online.de/sicherheitsbeauftragter-schulung

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