Haut vor Gefährdungen schützen

Demnächst wird´s mal wieder richtig Sommer. Das ist – die kritische Entwicklung des Klimas außer Acht gelassen – einerseits schön, andererseits aber auch gefährlich. Denn Hautkrebserkrankungen haben gemäß einer Analyse des Statistischen Bundesamts aus 2022 in den zurückliegenden 20 Jahren deutlich zugenommen. Ebenfalls im Jahr 2022 wurden beispielsweise bei der BG Verkehr 201 neue Fälle der Berufskrankheit „Hautkrebs und Vorstufen durch natürliche UV-Strahlung“ anerkannt. Und das Bundesamt für Strahlenschutz beziffert die Zahl der Neuerkrankungen an Hautkrebs in Deutschland auf jährlich rund 300.000 Personen – mit weiter steigender Tendenz. Das alles geht aus einer Meldung der BG Verkehr im April 2024 hervor. Daher sollten Beschäftigte, die besonders im Sommer bei Sonne und Hitze draußen im Freien arbeiten, ihre Haut dringend vor Gefährdungen schützen. Aber eine Umfrage der oben erwähnten Berufsgenossenschaft zeigte: „Fast ein Fünftel der Teilnehmenden gaben zu verstehen, dass sie sich bei der Arbeit überhaupt nicht vor natürlicher UV-Strahlung schützen.“

 

Es scheint vielen Beschäftigten gar nicht bewusst zu sein, wie gefährlich die UV-Strahlung der Sonne für ihre Haut sein und dass sie zu ernsthaften Erkrankungen führen kann. Oft werden erste Schädigungen zudem nicht als solche wahrgenommen. Das führt dazu, dass die Akzeptanz und die Nutzung entsprechender Schutzkleidung, wie etwa langärmeligen Modellen, und die Durchführung der üblichen Prophylaxe-Maßnahmen, zu denen das regelmäßige und korrekte Eincremen mit Sonnenschutzmitteln gehört, nicht weit genug verbreitet ist. Arbeitgeber und sämtliche Delegierte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind daher gefordert, konsequent und wiederholt auf die Gefährdungen hinzuweisen und die Umsetzung der Präventionsmaßnahmen im Auge zu behalten. Dr. Jörg Hedtmann, Arbeitsmediziner und Leiter des Geschäftsbereichs Prävention der BG Verkehr, sagt es klipp und klar: „Hier steht die Unternehmensleitung in der Pflicht, engagierte Überzeugungsarbeit zu leisten und zumindest während der Arbeitszeit für adäquaten Schutz zu sorgen. Das muss genauso zum Standard werden wie das Helmtragen auf der Baustelle!“

 

Während sich eine Gefährdungsbeurteilung beim Arbeiten unter starker wetterbedingter UV-Strahlung wie von selbst schreibt, sind Gefährdungen der Haut, die sich aus anderen Einwirkungen ergeben können, etwas umfangreicher zu erfassen und wesentlich komplexer zu bekämpfen. Denn zum einen können durch entsprechende Stoffe akute Hautschädigungen entstehen, zum anderen können bestimmte Stoffe bei häufigem Kontakt auch chronische Schädigungen verursachen. Das geht schon beim Wasser los.

 

Beim Umgang mit Gefahrstoffen hilft die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 „Gefährdung durch Hautkontakt; Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen“. Sie gilt nach Abschnitt 1 (1) „für Tätigkeiten mit Hautkontakt gegenüber Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen.“ Gemäß Abschnitt 1 (2) liegt eine Gefährdung durch Hautkontakt entweder bei Feuchtarbeit oder bei Tätigkeiten mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Gefahrstoffen vor. Wichtiger Zusatz an dieser Stelle der TRGS 401: „Eine Gefährdung durch Hautkontakt kann auch vorliegen, wenn Stoffe oder Gemische nicht als Gefahrstoffe gekennzeichnet sind, z. B. Arzneimittel, unvollständig untersuchte Forschungs- und Entwicklungssubstanzen, Gemische mit gefährlichen Inhaltsstoffen unterhalb der Konzentrationsgrenze für die Einstufung und Gefahrstoffe, die erst bei der Tätigkeit entstehen.“

 

Abschnitt 3.1 (3) der TRGS schreibt dem Arbeitgeber vor, welche Aspekte er zu ermitteln hat, um eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die entsprechenden Maßnahmen davon abzuleiten. Das sind einerseits Eigenschaften der Arbeitsstoffe, wie hautgefährdende, hautresorptive Eigenschaften und sonstige Eigenschaften, die zu einer Gefährdung der Haut führen können, aber ebenso Tätigkeiten und Arbeitsverfahren, um Art, Ausmaß und Dauer eines möglichen Hautkontakts abschätzen zu können. Darüber hinaus Arbeitsbedingungen, die zu einer Gefährdung durch Feuchtarbeit führen können, sowie weitere Arbeitsbedingungen, die die Gefährdung der Beschäftigten erhöhen können. Und Tätigkeiten mit sichtbarer Verschmutzung der Haut. Hierbei ist insbesondere die Feuchtarbeit nicht allen Beschäftigten und Verantwortlichen als Gefährdung bewusst. Sie wird aber in der TRGS 401 unter Abschnitt 3.3.6 (1) 1 ff. eindeutig definiert: Feuchtarbeit bedeutet demnach Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten von regelmäßig mehr als zwei Stunden pro Arbeitstag oder Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten und das Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe im häufigen Wechsel (mehr als zehnmal pro Arbeitstag) oder das Waschen der Hände mindestens fünfzehnmal pro Arbeitstag oder das Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe und das Waschen der Hände im häufigen Wechsel (mehr als fünfmal pro Arbeitstag). Damit dürften sogar bereits Pflegekräfte im Gesundheitsbereich erfasst sein, wenn sie die Hygienevorschriften befolgen.

 

Allgemeine Hygienemaßnahmen sind nach Abschnitt 5.1 (3) bei dermaler Gefährdung immer anzuwenden. Sie sind in Abschnitt 5.2 (1) bis (3) definiert. Ansonsten hat bei den Maßnahmen zum Hautschutz gemäß Abschnitt 5.1. (2) das sogenannte „STOP-Prinzip“ Anwendung zu finden. Das bedeutet: Zunächst muss untersucht werden, ob ein Ersatz für den hautgefährdenden Stoff gefunden werden kann (Substitution). Ist dies nicht möglich, müssen zunächst technische und dann organisatorische Maßnahmen geprüft werden. Zuletzt sind persönliche Schutzmaßnahmen vorgesehen, womit insbesondere die Persönliche Schutzausrüstung gemeint ist. Die Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung – in diesem Fall oft Schutzhandschuhe – hängt wiederum von den spezifischen stofflichen Gefährdungen und den jeweiligen Tätigkeiten ab.     

 

Bemerkenswert ist, dass sich Hygiene und Hautschutz durchaus in die Quere kommen können. Nicht nur in diesen Fällen ist eine intensive Beratung von Fachleuten zum Thema Hautschutz von essenzieller Bedeutung, damit die Haut – die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) nannte sie in einer Kampagne einmal „Die wichtigsten 2 qm Deines Lebens“ – auch auf Dauer keinen Schaden nimmt. Denn oft nähert sich der Schaden kaum wahrnehmbar und aus unterschiedlichsten Richtungen, aber mit langwierigen Folgen.

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