Mutterschutz – Zeit für Reflexion!

Begleiten Sie mich im heutigen Blog zum Thema Mutterschutz. Als Mutter von drei Kindern liegt mir dieses Thema besonders am Herzen.

 

„Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.“ (§1 MuSchG (1))

 

Als ich 2003 zum ersten Mal Schwanger war, kannte ich das Mutterschutzgesetz nicht. Mir war auch nicht bewusst, dass es sich hierbei um ein aushängepflichtiges Gesetz handelt. Geschweige denn, dass der Arbeitgeber Ruheräume zur Verfügung stellen und Stillzeiten gewähren muss sowie im Rahmen einer anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung die bereits umgesetzten Schutzmaßnahmen ggf. an die individuelle Situation anzupassen hat.

 

Und nun, über 20 Jahre später, zeigen Studien, dass werdende Mütter noch immer unzureichend über die Schutzmaßnahmen vor, während und nach der Schwangerschaft und Stillzeit aufgeklärt sind. Woran liegt das? Und wie können Sie aktiv dazu beitragen, dass zukünftige Ergebnisse solcher Studien deutlich positiver ausfallen?

 

Ich lade Sie im heutigen Blog dazu ein, mit mir gemeinsam den kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) zu leben. Als Arbeitsschützer – und Sie sind sicherlich einer, sonst würden Sie nicht diesen Blog lesen – gehört KVP zu Ihrem Tagesgeschäft. Nicht immer findet sich die Zeit zu reflektieren, wie genau der Stand der Umsetzung oder die Kultur zu einem Thema ist und an welcher Stelle noch Potenziale zur Verbesserung bestehen.

 

Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit zur Selbstreflexion. Greifen Sie sich gerne einen Stift und ein Blatt Papier, während Sie die nachfolgenden Coaching-Impulse lesen. Schreiben Sie auf, was Ihnen spontan zu den gestellten Fragen einfällt. Vielleicht werden Sie überrascht sein, welche Gedanken Ihnen in den Sinn kommen. Vielleicht fühlen Sie sich bestätigt in Ihrer Arbeit. Vielleicht haben Sie aber auch eine Idee für die betriebliche Praxis, um den Mutterschutz auch in Ihrem Unternehmen noch sicherer zu gestalten.

 

Sind Sie bereit? Los geht’s!

 

 Wo in Ihrem Unternehmen hängt das Mutterschutzgesetz aus?
„In Betrieben und Verwaltungen, in denen regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt werden, hat der Arbeitgeber eine Kopie des Gesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Er kann dabei das Gesetz auch in einem elektronischen Verzeichnis zugänglich machen.“ (§26 MuSchG)

 

 Coaching-Impuls

Ist Ihren Mitarbeitern der Aushang bekannt? Ja? Über der Hälfte schon? Eher nein? Wenn nein, woran könnte dies liegen? Und wie könnten Sie dazu beitragen, dass das Mutterschutzgesetz noch bekannter in Ihrem Unternehmen wird? Gäbe es eine bessere Stelle, an der der Aushang zugänglicher für die Mitarbeiter wäre? Wurden Sie schon einmal darauf angesprochen, dass eine Mitarbeiterin das Gesetz nicht gefunden hat? Wenn ja, wie haben Sie im Nachgang dazu beigetragen, dass das Gesetz zukünftig leichter einsehbar ist?

 

Was tun Sie bereits schon heute, damit Frauen die Mitteilung über ihre Schwangerschaft leichtfällt?

„Eine schwangere Frau soll ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist.“ (§15 MuSchG) Eine Pflicht hierzu besteht jedoch nicht.

 

Coaching-Impuls

Wie können Sie die Frau unterstützen, damit sie möglichst frühzeitig ihre Schwangerschaft mitteilt? Kamen Sie schon einmal in die Situation, dass ihnen eine schwangere Mitarbeiterin nicht frühzeitig die Schwangerschaft mitgeteilt hat? Wenn ja, wie haben Sie sich dabei gefühlt? Und wie hätten Sie dazu beitragen können, die Frau zu ermutigen, ihre Schwangerschaft frühzeitig mitzuteilen? Was könnte schlimmstenfalls passieren, wenn eine schwangere Mitarbeiterin in Ihrem Betrieb nicht rechtzeitig über die Schutzmaßnahmen informiert werden würde?

 

Wie informieren Sie alle Personen über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und den Schutzmaßnahmen?

„Der Arbeitgeber hat alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und über den Bedarf an Schutzmaßnahmen zu informieren.“ (§14 MuSchG)

 

Coaching-Impuls

Warum ist es so wichtig, dass alle Personen über den Inhalt der Gefährdungsbeurteilung informiert werden? Würde es nicht ausreichen, nur die Frauen darüber zu informieren? Welchen Vorteil hat es, wenn auch Männer über die Inhalte Bescheid wissen? Gibt es auch Nachteile, wenn alle Personen informiert werden? Wie läuft der Prozess der Informationsweitergabe ab? Sind Sie dabei involviert? Wenn ja, wie fühlen Sie sich dabei? Wenn nein, wären Sie gerne involviert? Was müssten Sie tun, damit Sie involviert wären?

 

Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen

„Der Arbeitgeber hat eine Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Er hat auch eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen.“ (§7 MuSchG)

 

Coaching-Impuls

Haben Sie schon einmal eine schwangere oder stillende Frau auf die Freistellungszeiten hingewiesen? Wenn ja, wie ist es Ihnen dabei ergangen? Welche Rückmeldung haben Sie von der Frau erhalten? Wenn nein, was waren die Gründe, dass Sie die Frau nicht auf die Freistellungszeiten hingewiesen haben?

 

Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen

„Der Arbeitgeber hat für jede Tätigkeit die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen (nach § 5 Arbeitsschutzgesetz), denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann und erforderliche Schutzmaßnahmen festzulegen (Stufe 1: anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung). Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen (Stufe 2: anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung). Zusätzlich hat der Arbeitgeber der Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten.“ (§10 MuSchG)

 

Coaching-Impuls

Wurde bereits eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung durchgeführt? Wenn ja, an welche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen erinnern Sie sich? Wenn nein, wie erklären Sie sich das? Was könnten Sie konkret tun, damit diese durchgeführt wird? Haben Sie schon einmal Ihrer Mitarbeiterin ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen angeboten? Ja? Wie haben Sie sich dabei gefühlt? Nein? Haben Sie das Gespräch an eine andere Person delegiert? Ja? Was waren die Gründe für die Delegation an eine andere Person? Welche Vorteile sehen Sie, wenn Sie das Gespräch selbst durchführen würden? Welche Nachteile?

 

 

Sie haben es geschafft! Wie geht es Ihnen nach dieser Selbstreflexion? Waren Sie überrasch, über Ihre Antworten? Haben Sie konkrete Verbesserungspotentiale identifiziert? Welchen Schritt gehen Sie nun als nächstes an?

 

 

 Fazit

Unterstützen Sie Frauen mit Kinderwunsch und beruflicher Weiterbeschäftigung. Sorgen Sie für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen in der Zeit der Schwangerschaft, Entbindung und Stillzeit. Tragen Sie bereits im Vorfeld dazu bei, dass eine Kultur der Offenheit und Transparenz zum Mutterschutzgesetz besteht. Und: Leben Sie den kontinuierlichen Verbesserungsprozess! Es gibt immer ein „noch besser“!

Informationen zur Autorin:

Anja Riederer

Freiberufliche Trainerin und Coach im Arbeitsschutz

www.ria-arbeitsschutz.com

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