Mann mit Helm und Warnweste betätigt Schlagbohrer auf dem Teer.

Bürgermeister:innen in der Verantwortung

Eine Kommune ist eigentlich nichts anderes als ein großes Unternehmen mit vielen verschiedenen Abteilungen, wie Kindergärten, Schulen, Bauhöfen, Verwaltungen, Schwimmbädern und Krankenhäusern. Und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister sind Oberhaupt des Ganzen, eben wie eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer in einem Betrieb. Allein in Baden-Württemberg gibt es derzeit etwa 1.100 Kommunen mit Bürgermeister:innen, die sich um die Belange ihrer Gemeinde kümmern und damit auch die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten in der Kommune übernehmen. Aber auch wenn Arbeitssicherheit Chefsache ist, kann das eine Person allein nicht stemmen. Deshalb darf das Oberhaupt einer Kommune Führungskräfte bestimmen, die ihn oder sie dabei unterstützen – zum Beispiel Sicherheitsfachkräfte oder Betriebsärzt:innen.

 

Die größte Herausforderung dabei sind wohl die „langen“ Wege und die unterschiedlichen Aufgabengebiete – schließlich gestaltet sich Arbeitssicherheit auf einem Bauhof anders als in einer Kita oder in einer Schule. Denn während es bei ersterem „nur“ um das Wohl der Beschäftigten geht, kommt bei Kitas und Schulen die Gesundheit der betreuten Kinder hinzu. Denn sobald die Kinder die Einrichtungen betreten, in denen sie betreut werden, tritt die Aufsichtspflicht der Erzieher:innen und Lehrer:innen in Kraft. Wird diese verletzt, kann dies zivilrechtliche, strafrechtliche und disziplinarische Konsequenzen haben. So muss unter anderem sichergestellt sein, dass in jeder Kindergartengruppe ein Erzieher oder eine Erzieherin eingestellt wird, die über eine Erste-Hilfe-Ausbildung verfügt. Gleiches gilt für Schulen. Hier obliegt die Verantwortlichkeit beim Schulleiter. Er muss dafür Sorge tragen, dass die Unfallverhütung, die Erste-Hilfe und die Sicherheitserziehung gewährleistet sind. Noch viel komplexer gestaltet sich Arbeitsschutz in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen – Mitarbeiter:innen sind hier spezifischen Gefährdungen ausgesetzt, wie zum Beispiel, Infektionserregern, Sterilisationsarbeiten, Medikamenten oder Gefahrstoffen. Hinzu kommen besondere Belastungen wie Wechselschichten, Leid und Tod anderer Menschen, Personalnot und daraus resultierende Überstunden. All das macht die Tätigkeit der Sicherheitsfachkraft in Kommunen sehr vielseitig, aber eben auch anspruchsvoll. Und während große Kommunen über hauptberufliche Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte verfügen, wurden kleinere Kommunen unter die Betreuung überbetrieblicher Dienste der Unfallversicherungsträger gestellt – hier übernehmen die Unfallversicherungsträger die Rolle des Auftraggebers für die Sicherheitsfachkraft bzw. des Betriebsarztes anstelle der Kommune.

 

Arbeitsschutz in Kommunen ist sehr komplex, deshalb ist es enorm wichtig, jede einzelne Zuständigkeit zu klären und die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen gezielt zu organisieren. Und als würde all dies noch nicht reichen, kommt die Sicherheit in Verwaltungsgebäuden hinzu. Hier müssen unter anderem spezielle Bodenbeläge aus rutschhemmendem Material verlegt werden, Glasflächen bruchsicher sein, sowie Fluchtwege entsprechend gekennzeichnet werden – auch eine behindertengerechte Gestaltung der Gebäude ist ein absolutes Muss. Also ran an die Gefährdungsbeurteilung? Das ist in jedem Fall eine gute Idee, denn wird diese sorgfältig gemacht, können Gefahren beseitigt, sowie die Schulung der Mitarbeiter:innen entsprechend gestaltet werden. Menschen machen nun mal Fehler und je komplexer sich ein Arbeitsumfeld gestaltet, desto größer ist die Gefahr. Aber klar ist auch, je häufiger und je besser Mitarbeiter:innen geschult und immer wieder an Gefahren erinnert werden, desto seltener treten diese auf. Am Ende geht Arbeitssicherheit alle an und jeder einzelne muss seinen Teil dazu beitragen, für die eigene, für die der Kolleginnen und Kollegen und im besonderen Maße für die Gesundheit Schutzbefohlener.

 

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